Deutsches Kinderhilfswerk: Gestiegene Zahl vermisster Flüchtlingskindern bis 13 Jahren gibt Anlass zu größter Sorge

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert angesichts der erneut gestiegenen Zahl von vermissten Flüchtlingskindern bis 13 Jahren eine Intensivierung der Aufklärungsmaßnahmen zum Schutz dieser Kinder. Nach aktuellen Angaben des Bundeskriminalamtes sind derzeit 966 Kinder (bis 13 Jahre) und 4.994 Jugendliche (von 14 bis 17 Jahren) im Informationssystem der Polizei (INPOL) als vermisst eingetragen. „Die erneut gestiegene Zahl der vermissten Flüchtlingskinder bis 13 Jahre gibt Anlass zu größter Sorge. Während die Zahl der vermissten geflüchteten Jugendlichen kontinuierlich zurückgeht, ist die Zahl der vermissten Flüchtlingskinder bis 13 Jahre in den letzten Monaten weiter angewachsen. Gerade nach diesen Kindern muss intensiv gesucht werden. Bei ihnen besteht die große Gefahr, dass sie Kriminellen in die Hände fallen. Bei der Aufklärung der Schicksale dieser Kinder müssen die Polizeibehörden mehr Ressourcen mobilisieren. Wir dürfen uns nicht auf die Hoffnung verlassen, dass die Zahl der Vermissten lediglich auf Fehler bei der Datenerfassung zurückgeht. Das Bundeskriminalamt weist auf seiner Homepage selbst darauf hin, dass bei vermissten Kindern grundsätzlich von einer Gefahr für Leib oder Leben ausgegangen wird. Hier muss also nachdrücklicher als bisher nach diesen Kindern gefahndet werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Grenzübergreifende und nationale Kinderschutzsysteme müssen verbessert werden, um Kinder, die nach Europa flüchten, von Anfang an besser zu unterstützen. Bisher wissen wir jedoch zu wenig über die Situation der vermissten Kinder. Es gilt verstärkt die Erforschung der Gründe dafür zu fördern, warum die Kinder vermisst werden und in welchen Lebenssituationen sie sich befinden. Nur wenn die Ursachen für das Verschwinden klarer sind, kann an der entscheidenden Stelle in Präventionsmaßnahmen investiert werden. „Eines ist aber jetzt schon deutlich: Internationale Studien zeigen, je unsicherer die Situation für die Kinder ist, je schlechter sie geschützt werden, desto höher ist das Risiko, dass sie verschwinden. Deshalb sind gute ausgestattete Kinder- und Jugendhilfesysteme, zeitnahe gesicherte Aufenthaltsperspektiven und Möglichkeiten des Familiennachzugs von besonderer Bedeutung“, so Hofmann weiter.

Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet Staaten nicht nur zum Schutz aller Kinder unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus, sondern auch zur Kooperation mit anderen Staaten zur Umsetzung der Kinderrechte. Das mit dem bundesdeutschen Datenaustauschverbesserungsgesetz im Februar letzten Jahres geschaffene einheitliche Registrierungssystem im Ausländerzentralregister, mit dem auch Informationen zu den zuständigen Jugendbehörden für alle unbegleiteten Flüchtlingskinder erfasst werden, sollte hier als Vorbild für ein zentrales europäisches Erfassungssystem zum Schutz von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen dienen. Dieses könnte bei der europäischen Polizeibehörde Europol in Den Haag angesiedelt sein und eng mit der EU-Beauftragten für Kinderrechte zusammenarbeiten. Denkbar wäre aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch ein EU-Sonderbeauftragter für vermisste Flüchtlingskinder, der als Anlaufstelle für die nationalen Behörden dient und europaweite Aktivitäten koordiniert.

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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