Das Deutsche Kinderhilfswerk ist besorgt über die wachsende Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit des gesetzlichen Jugendmedienschutzes und fordert mehr Transparenz für Eltern und Kinder. Dafür muss es nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine enge Zusammenarbeit und Harmonisierung der verschiedenen Selbstkontrolleinrichtungen unterschiedlicher Medienanbieter in Deutschland geben. „Kinder- und jugendgefährdende Inhalte werden heutzutage auf vielen Wegen verbreitet, im Kino, im Fernsehen, in Computerspielen oder im Internet. Darum wird die Trennung von Zuständigkeiten im gesetzlichen Jugendmedienschutz nach Verbreitungswegen der heutigen Realität des Medienmarktes und der Mediennutzung von Kindern nicht mehr gerecht. Wir brauchen deshalb eine neue Gesetzesinitiative, um den Jugendmedienschutz in Deutschland einheitlich zu regeln“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Selbstkontrolleinrichtungen von Kino, DVD, Computerspielen, Fernsehen oder Internet sollten ihre unterschiedlichen Kompetenzen bündeln und nach außen gemeinsam auftreten. Denn die Vielzahl an Institutionen der Aufsicht und der Selbstkontrollen dient momentan eher der Verwirrung des Nutzers als seiner Orientierung. „Zwar lassen sich durch die im Grundgesetz festgeschriebene Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern die für den Jugendmedienschutz relevanten Gesetze nicht ohne weiteres zusammenfassen. Umso wichtiger ist es daher, dass Selbstkontrollen und Aufsicht dieses Problem durch ein gemeinsames und abgestimmtes öffentliches Auftreten minimieren. Dazu gehört auch die Einbeziehung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in das System der freiwilligen Selbstkontrolle“ so Krüger weiter.Der Jugendmedienschutz steht mit dem Internet heute zudem vor einer ganz neuen Herausforderung. „Im Kino oder auf DVD dürfen Filme ohne Altersfreigabe grundsätzlich nicht an Minderjährige abgegeben werden. Im Fernsehen sind strenge Sendezeitenbeschränkungen einzuhalten. Dagegen wird im Internet fast alles mehr oder weniger legal ungehindert verbreitet“ beklagt Thomas Krüger. „Zwar herrschen im Internet theoretisch ähnliche Regeln wie für das Fernsehen, diese sind allerdings aufgrund der Masse des Angebots und der Beschränkung auf Angebote aus Deutschland praktisch nicht durchsetzbar“, stellt Krüger fest. Identische Inhalte, die in den klassischen Medien einer Altersbeschränkung durch Sendezeitgrenzen unterliegen, entziehen sich der nationalen Gesetzgebung einfach dadurch, dass der Anbieter ins benachbarte europäische Ausland umzieht. Daher gilt es, Jugendschutz pragmatisch an den aktuellen Stand der Technik und der Produktionszusammenhänge anzupassen. Dabei können technische Jugendschutzfilter Eltern unterstützen, ihre Kinder zu schützen. Allerdings müssen für kommerzielle Anbieter die entsprechenden Verpflichtungen geschaffen werden, um Eltern die nötigen Informationen und technischen Voraussetzungen für solche Filter zur Verfügung zu stellen. Wichtig sind darüber hinaus internationale Initiativen, um entsprechende Standards zumindest auf europäischer Ebene durchzusetzen. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist zudem die Einführung einer intuitiv verständlichen Kennzeichnung von Internetseiten sinnvoll. Diese sollte sich nicht nur in einer Altersempfehlung erschöpfen, sondern auch Aufschluss über Gründe für diese Empfehlung bieten (Gewalthaltigkeit, sexuelle Darstellungen, menschenverachtende Sprache etc.). „Es sollte Eltern und den jungen Internetnutzern möglich sein, sofort zu erkennen, ob ein Inhalt ihrem Alter aus Jugendschutzperspektive angemessenen ist. So ermöglichen wir Kindern und Jugendlichen die Entwicklung einer Urteilsfähigkeit, welche Inhalte ihren individuellen Bedürfnissen und Kompetenzen entsprechen. Empfehlungen sollten durch Seitenanbieter selbst vorzunehmen sowie durch nutzerautonome Jugendschutzprogramme auslesbar sein. Damit hätten Erziehungsberechtigte die Wahl, ob sie Kindern bestimmte Inhalte im Internet zugänglich machen oder nicht“, erklärt Hans-Joachim von Gottberg, Vizepräsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.Das Deutsche Kinderhilfswerk geht davon aus, dass mittelfristig Medienpädagogik und Elterninformationen als proaktive Formen des Jugendmedienschutzes zunehmend an Bedeutung gewinnen werden. Um medienpädagogische Angebote optimal zu fördern und zu koordinieren wird die Gründung einer gemeinsam von Bund und Ländern getragenen Stiftung Medienkompetenz befürwortet. „An der Finanzierung dieser Stiftung sollten auch die Landesmedienanstalten, freie Träger und die Medienwirtschaft beteiligt werden. Die Aufgabe der Stiftung sollte in der finanziellen Unterstützung medienpädagogischer Projekte und in der Vernetzung bestehender Ideen und Erfahrungen bestehen. Gleichzeitig könnte durch eine solche Stiftung die Evaluierung und die Begleitforschung von Projekten zur Förderung von Medienkompetenz koordiniert werden“ so von Gottberg abschließend.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.