Deutsches Kinderhilfswerk fordert mehr Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in Sachsen-Anhalt

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert einen Ausbau der Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in Sachsen-Anhalt. Dazu legt das Deutsche Kinderhilfswerk zur heutigen Anhörung im Landtag von Sachsen-Anhalt zum Kommunalverfassungsreformgesetz eine umfangreiche Stellungnahme vor, die Verbesserungen in der Kommunalverfassung von Sachsen-Anhalt fordert. „Das Recht auf Beteiligung ist in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention verbindlich festgeschrieben. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist der Schlüssel zu einer demokratischen Gesellschaft. Diese Maxime sollte sich in den Bestimmungen der Kommunalverfassung von Sachsen-Anhalt wiederfinden“, betont der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann.

 

Die Kommunalverfassung ist ein zentrales Instrument Kinderfreundlichkeit zu erreichen und der Ort, in dem die Kinderrechte verankert werden müssen, damit sie von den Kindern und Jugendlichen erlebbar sind. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert deshalb, die Kommunalverfassung dahingehend zu gestalten, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen verbindlich geregelt ist, Interessensvertretungen von Kindern rechtlich abgesichert sind und bei der Stadtplanung die Interessen von Kindern im Mittelpunkt stehen.

 

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen macht Sinn, weil sie zum einen ein Recht der Kinder und Jugendlichen ist, zum anderen Kinder und Jugendliche so unmittelbar demokratische Erfahrungen machen können. Damit würde Sachsen-Anhalt auch den Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes nachkommen. Zudem würde die Veränderung der Kommunalverfassung dem Aktionsplan des Europarates für die „Partizipation von Kindern und Jugendlichen“ entsprechen.

 

Grundsätzlich werden die Interessen und Belange von Kindern in unserer Gesellschaft nach wie vor unzureichend berücksichtigt. Kinder spielen in Politik und Gesellschaft eine untergeordnete Rolle. Sie können nicht wählen, ihre Äußerungen werden von den Erwachsenen vielfach nicht ernst genommen. Ihnen wird Unreife und mangelnde Kompetenz in der Beurteilung sozialer und wirtschaftlicher Fragen unterstellt. Kurz: Kinder werden politisch nicht ernst genommen. Deshalb brauchen die Kinder und Jugendlichen auf kommunaler Ebene eine Institution, die sich wirkungsvoll für ihre Rechte einsetzt. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Einsetzung von Beauftragten für Kinderrechte auf Landkreis- und kommunaler Ebene.

 

 

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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