Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, die Qualität in der Kindertagesbetreuung auszubauen und allen Kindern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft bessere Bildungschancen zu ermöglichen. Zugleich mahnt die Kinderrechtsorganisation mehr finanzielle Mittel und eine Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen in der frühkindlichen Bildung an. Der Gesetzentwurf für ein Kita-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG), der morgen im Bundestag auf der Tagesordnung steht, bietet aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes tragfähige Ansätze. Besonders hervorzuheben sind der Fokus auf eine stärkere Sprachförderung sowie die besondere Unterstützung von Kindern in herausfordernden Lebenslagen: Der Gesetzentwurf sieht hierfür insbesondere verpflichtende Erhebungen des Sprach- und Entwicklungsstands, die verpflichtende Förderung bei festgestelltem Förderbedarf sowie eine zusätzliche Förderung von Tageseinrichtungen mit einem erhöhten Anteil an Kindern in herausfordernden Lebenslagen vor.
„In der Kindertagesbetreuung liegt seit vielen Jahren vieles im Argen, schlechte Arbeitsbedingungen und überlastetes Personal prägen den Alltag in deutschen Kitas. Das Deutsche Kinderhilfswerk bemängelt vor diesem Hintergrund, dass die ursprünglich vorgesehenen Standards für die Personalausstattung nun nicht mehr im Gesetzentwurf zu finden sind. Neben einem realistischen Personal-Kind-Schlüssel braucht es in der Kindertagesbetreuung zudem ausreichend einschlägig qualifiziertes Personal, um umfassend sicherzustellen, dass Förderung, Schutz und Beteiligung der Kinder in ausreichendem Maße wahrgenommen werden. Vor diesem Hintergrund hält das Deutsche Kinderhilfswerk es notfalls für erforderlich, auch durch eine Ausweitung des Fachkraftkatalogs ausreichend Personal zur Absicherung der Betreuung zu gewinnen. Eine solche Erweiterung darf mittel- und langfristig jedoch nicht zulasten einer einschlägigen pädagogischen Qualifikation in der Breite gehen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Bei der Erhebung des Sprach- und Entwicklungsstands der Kinder sollte es zumindest mittelfristig eine stärkere bundesweite Vereinheitlichung des Verfahrens geben. Es ist zudem wichtig, dass bei der Aufzählung der Kompetenzen, die der Förderungsauftrag umfasst, neben dem Erwerb insbesondere schulischer Fähigkeiten die ganzheitliche Entwicklung und Entfaltung der Kinder stärker in den Blick genommen wird. Hierzu gehören auch die Achtung der Menschenrechte sowie die Entwicklung von Toleranz, Respekt und sozialer Verantwortung sowie die Achtung der natürlichen Umwelt“, so Hofmann weiter.
Zudem bestehen aus Sicht des Deutsche Kinderhilfswerkes große Zweifel daran, dass die veranschlagten gut 9 Milliarden Euro, die der Bund bis 2034 zur Verfügung stellt, ausreichend sind, um den über Jahre gewachsenen Herausforderungen in der frühkindlichen Bildung angemessen begegnen zu können. Nicht zuletzt setzt der Bund mit dem Gesetz neue Standards, die Mehrkosten verursachen. Diese umfassen beispielsweise Sprach- und Entwicklungsdiagnostik, eine zusätzliche individuelle Förderung sowie Monitoring und Evaluation. Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung ist ein langwieriger Prozess, der dauerhafte Personal- und Sachkosten verursacht. Auch wenn die Finanzierung der frühkindlichen Bildung grundsätzlich in der Verantwortung von Ländern und Kommunen liegt, sieht das Deutsche Kinderhilfswerk auch angesichts der vom Bund vorgegebenen Qualitätsstandards eine dauerhafte Finanzierungsbeteiligung des Bundes sowie eine Finanzierung, die sich am tatsächlichen Bedarf orientiert, als zentralen Ankerpunkt für eine bundesweit verlässliche Qualitätssicherung des frühkindlichen Bildungssystems.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden; dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, der Berücksichtigung ihrer Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen und der Überwindung von Kinderarmut. Ziel ist insgesamt die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe aller Kinder in Deutschland.







