Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über die Kindergrundsicherung eindringlich an Bund, Länder und Kommunen, die Kinderarmut in Deutschland entschiedener als bisher zu bekämpfen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation braucht es an dieser Stelle einen echten Paradigmenwechsel. Es ist die Aufgabe des Staates, allen Kindern die für ihr gutes Aufwachsen notwendigen finanziellen Mittel zukommen zu lassen, insbesondere wenn ihre Familien dazu nicht in der Lage sind. Zudem müssen auch die infrastrukturellen Bedingungen zur Unterstützung von Kindern und ihren Familien stärker in den Blick genommen werden.
„Es muss endlich gelingen, die beschämend hohe Kinderarmutsquote in Deutschland spürbar zu senken. Dafür ist die geplante Kindergrundsicherung ein wichtiger erster Schritt, aber eben auch nicht mehr. Dieser erste Schritt muss jetzt gelingen, und nicht zu einem Trippelschritt verkommen. Die Kindergrundsicherung darf im weiteren Verfahren in Bundestag und Bundesrat nicht weiter zusammengestrichen werden. In der jetzt vorgelegten Fassung wird die Kindergrundsicherung das durch die UN-Kinderrechtskonvention garantierte Recht auf soziale Sicherheit nicht ausreichend garantieren. Deshalb muss sie nachgebessert werden, was mehr Geld kosten wird als bisher veranschlagt. Aber diese Mehrkosten sind eine notwendige Investition des Staates in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Mit einer reinen Zusammenfassung einiger bisheriger Unterstützungsleistungen kommen wir bei der Bekämpfung der Kinderarmut nicht entscheidend voran. Der kleinste gemeinsame Nenner ist hier nicht zielführend. Zudem darf die Kindergrundsicherung nicht alleine stehen, sondern sie muss eingebettet sein in eine Gesamtstrategie, die neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legt. Mit einer Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, die es mit ausreichend hohen Löhnen möglichst vielen Familien möglich macht, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften zu bestreiten. Mit einer Bildungspolitik, die den schulischen Erfolg der Kinder möglichst weitgehend vom sozioökonomischen Status der Eltern entkoppelt. Mit einer Gesundheitspolitik, die ein gutes Aufwachsen von Kindern unabhängig vom Geldbeutel der Eltern garantiert. Mit einer Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik, die gerade für Familien ein stabiles Umfeld und finanzierbaren Wohnraum schafft“, so Krüger weiter.
„Besonders kritisch ist es aus unserer Sicht auch, dass bei der Kindergrundsicherung von vorneherein Kinder ausgeschlossen werden sollen, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten. Die UN-Kinderrechtskonvention verbietet eine Diskriminierung von Kindern aufgrund von Herkunft und Aufenthaltsstatus. Alle Kinder haben dieselben Rechte – etwa auf gesundes Aufwachsen, soziale Teilhabe und die Wahrung des menschenwürdigen Existenzminimums. Deshalb muss die Kindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder in Deutschland sein. Geflüchtete Kinder sind in erster Linie Kinder und brauchen von Anfang an eine Zukunftsperspektive. Dazu gehört es auch, dass sie bei der Kindergrundsicherung nicht schlechter behandelt werden als andere Kinder“, sagt Thomas Krüger.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.