Deutsches Kinderhilfswerk fordert: Einheitliche Altersfreigabe bei Filmen erhalten!

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt in einem Bündnis aus Organisationen des Jugendschutzes und der Filmwirtschaft die Petition "Ein Film, eine Altersfreigabe - Damit Jugendschutz verlässlich bleibt!" der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). Bislang regelt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), dass die gesetzliche Altersfreigaben nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) auch für die Auswertung online und im Rundfunk übernommen werden. Das soll sich nach dem Willen der Länder künftig ändern.

Mit der Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) streben die Bundesländer an, Altersfreigaben für Filme auch abweichend von den Einschätzungen nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu ermöglichen. Dies kann zur Folge haben, dass ein Filmangebot in Abhängigkeit des Ausstrahlungsweges mit unterschiedlichen Altersfreigaben gekennzeichnet würde. Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, positioniert sich eindeutig zu der geplanten Änderung: "Es ist unsinnig, ein und denselben Film mit unterschiedlichen Alterskennzeichen zu versehen. Das Alterskennzeichen muss vom Inhalt abhängen und nicht davon, ob ein Film im Fernsehen, im Kino, über einen Datenträger oder im Internet gezeigt wird", sagt er. "Für Eltern, Kinder und pädagogische Fachkräfte bieten die etablierten Alterskennzeichen eine bekannte, hilfreiche und verlässliche Orientierung im Kinder- und Jugendmedienschutz. Einen gleichen Inhalt mit unterschiedlichen Altersfreigaben zu kennzeichnen, wird zurecht irritieren und verunsichern. Die Alterskennzeichnungen würden damit an Wert und Qualität einbüßen", warnt Thomas Krüger.

Grundsätzlich begrüßt das Deutsche Kinderhilfswerk das Ansinnen der Länder, den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zu novellieren, da damit vorrangig die Möglichkeiten des technischen Jugendmedienschutzes ausgeweitet werden sollen. "Angebote, die Eltern und Erziehungsberechtigte dabei unterstützen, ihre Kinder im Internet sicher zu begleiten, werden von diesen sehr positiv bewertet", sagt Thomas Krüger. "Neben funktionierenden Jugendschutzeinstellungen schätzen Eltern aber auch eine verständliche und einheitliche Alterskennzeichnung als hilfreich ein. Dieses Potential sollte nicht verspielt werden. Sinnvoll wäre es daher beide Regulierungen (JuSchG und JMStV) so aufeinander abzustimmen, dass Alterskennzeichnungen gegenseitig anerkannt werden."

Die Petition "Ein Film, eine Altersfreigabe - damit Jugendschutz verlässlich bleibt!" steht ab sofort unter www.openpetition.de/petition/online/ein-film-eine-altersfreigabe-damit-jugendschutz-verlaesslich-bleibt zur Abstimmung  bereit.

Zu den Unterstützenden der Petitionen zählen unter anderem:
AG Verleih -- Verband unabhängiger Filmverleiher e. V.
Bundesverband Audiovisuelle Medien e.V.
Deutsche Filmakademie e.V.
Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
FDW Werbung im Kino e.V.
HDF Kino e.V.
Produzentenverband e.V.
Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V.
Verband der Agenturen für Film, Fernsehen und Theater e.V.
Verband der Filmverleiher e.V.
Verband Technischer Betriebe für Film und Fernsehen e.V.

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Fax: 030-2795634
Mail: presse@dkhw.de
Internet: www.dkhw.de
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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