Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Einführung eines bundesweit einsetzbaren Kinderteilhabepasses für Kinder aus armen Familien, um die sozialen Teilhabemöglichkeiten für diese Kinder nachhaltig zu verbessern. Mit einem solchen Kinderteilhabepass sollte der kostenlose Eintritt ins Schwimmbad ebenso möglich sein, wie die Mitgliedschaft im Sportverein, die Lernförderung, die Mittagsverpflegung, oder der Zugang zu einem gut ausgebauten Netz an öffentlichem Nahverkehr. Einige Kommunen haben bereits innovative Systeme in diese Richtung entwickelt, so etwa Berlin, Bremen, Darmstadt, Erlangen, Nürnberg oder Stuttgart. Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht den Kinderteilhabepass als einen Baustein einer umfassenden Strategie, in der der Bund mehr Verantwortung bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland übernimmt und dem bisherigen föderalen Flickenteppich in diesem Bereich eine Gesamtstrategie entgegensetzt.
„Die Hartz-IV-Regelsätze machen auch nach der mickrigen Erhöhung zu Beginn des nächsten Jahres kaum gesellschaftliche Teilhabe möglich. Im Zusammenspiel mit einer bedarfsgerechten materiellen Absicherung von Familien mit geringem Einkommen käme mit einem Kinderteilhabepass in Zukunft jedes Kind zu seinem Recht auf angemessenen Lebensstandard und selbstbestimmte Teilhabe am sozialen Leben, wie es sich aus den Kinderrechten in der UN-Kinderrechtskonvention und dem Grundgesetz ableiten lässt. Grundsätzlich braucht es für eine Verbesserung der Lebenssituation von Armut betroffener Kinder eine grundlegende Reform der Hartz-IV-Regelsatzberechnung. Referenz muss dabei vor allem die Teilhabe aller Kinder am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben sein. Diese Teilhabe darf nicht abhängig von dem besonderen Engagement einzelner Kommunen sein. Es ist zu befürchten, dass gerade in finanziell schlechter gestellten Städten und Gemeinden, in denen zugleich viele Kinder von Armut betroffen sind, entsprechende Initiativen ausbleiben“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Das Deutsche Kinderhilfswerk regt ein bundesweit gültiges Pass-System an, damit Kinder und Jugendliche bei Institutionen vor Ort Angebote direkt, unbürokratisch und sozial barrierefrei in Anspruch nehmen können. Bisher haben die Kommunen in Deutschland unterschiedliche Wege eingeschlagen, um den Zugang zu Teilhabeangeboten im Allgemeinen sowie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket im Besonderen zu erleichtern und die Administration effizienter zu gestalten. Einige wenige von ihnen haben zu diesem Zweck Karten- oder Pass-Systeme eingeführt. Die bisher existierenden Systeme sind extrem heterogen in der Ausgestaltung und unterscheiden sich in ihrer Zielstellung. Einige sind zur Administration des Bildungs- und Teilhabepaketes und der damit verbundenen Leistungen vorgesehen, andere ermöglichen Kindern Ermäßigungen bei Anbietern aus den Bereichen Kultur, Freizeit oder Bildung. Manche beziehen auch den Öffentlichen Personennahverkehr mit ein. Zum Teil knüpfen die kindzentrierten Pass-Systeme an bereits bestehende Ermäßigungspässe von Erwachsenen an.
Eine Analyse bestehender Pass-Systeme findet sich unter dem Titel „Passgenau? Bessere Kinderteilhabe durch Pass-Systeme“ unter https://bit.ly/2r36khK .
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.