Deutsches Kinderhilfswerk fordert deutliche Korrekturen am Hartz IV-Gesetzentwurf

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert den Bundestag anlässlich der heutigen Debatte über den Hartz-IV-Gesetzentwurf zu deutlichen Korrekturen der Kinderregelsätze auf. „Nachdem die Kritik am Gesetzentwurf bei der Bundesregierung auf taube Ohren gestoßen ist, muss jetzt der Bundestag handeln. Die geplante Nullrunde für Kinder bis zu sechs Jahren ist ein sozialpolitischer Skandal und fernab jeder Realität, die Erhöhung für Jugendliche um fünf Euro ist ein schlechter Witz. Diese Altersgruppen brauchen eine kräftige Regelsatzerhöhung, um der Armut zu entkommen. Die Regelsatzerhöhung für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren um 21 Euro begrüßen wir sehr. Damit nähert sich der Regelsatz für diese Altersgruppe langsam einem Wert, der diese Kinder aus der Armut führt“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung außerdem auf, die Hartz IV-Regelsatzberechnung für Kinder und Jugendliche auf eine neue Grundlage zu stellen. „Eine grundlegende Reform der Regelsatzberechnung ist dringend notwendig. Die statistischen Fehlerquellen in den Berechnungen zeigen, dass ein alternatives System vonnöten ist. Transparenz und Nachprüfbarkeit der Berechnungen sind dringend angezeigt. Deshalb sollte die Bundesregierung baldmöglichst eine Expertenkommission unter Einbezug von Sachverständigen, Parteien- und Verbandsvertretern sowie Kindern und Jugendlichen einberufen, die realitätsorientiert eigenständige Kinderregelsätze ermittelt. Diese Regelsätze müssen für alle Kinder und Jugendliche in Deutschland ausreichende gesellschaftliche Teilhabe gewährleisten. Das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes muss für alle Kinder und Jugendlichen gelten“, so Krüger weiter.

Um die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen und die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu verbessern, fordert das Deutsche Kinderhilfswerk einen Bundesweiten Aktionsplan zur Bekämpfung der Kinderarmut. Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus. Ein Bundesweites Programm zur Bekämpfung der Kinderarmut muss dementsprechend interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzen. Das fängt an bei der Beschäftigungspolitik, damit Eltern durch eigene Erwerbstätigkeit sich und ihren Kindern eine ausreichende finanzielle Lebensgrundlage bieten können. Bund, Länder und Kommunen müssen zudem gemeinsam dafür sorgen, dass Einrichtungen für Kinder und Jugendliche so ausgestattet werden, dass sie deren Entwicklung zu eigenständigen Persönlichkeiten adäquat fördern können. Ein gesundes Aufwachsen sollte für alle Kinder, unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern, ebenso eine Selbstverständlichkeit sein. Mit Bildung stärken wir die Kinder als Subjekte und ermöglichen es ihnen, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen und nicht in Resignation zu versinken. Deutschland darf bei der sozialen Gerechtigkeit nicht im Mittelmaß stecken bleiben.

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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