Zur Entscheidung der Bundesregierung, das Asylpaket II trotz der Verschärfungen beim Familiennachzug für unbegleitete Flüchtlingskinder mit subsidiärem Schutzstatus unverändert in den Bundestag einzubringen, erklärt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes:
„Es ist ein gesellschaftspolitisches Armutszeugnis, wenn minderjährige Flüchtlinge, die ohne ihre Eltern nach Deutschland kommen und besonders schutzbedürftig sind, nun dafür büßen müssen, dass die beteiligten Ministerien hier nicht mit voller Aufmerksamkeit am Werke sind. Das Deutsche Kinderhilfswerk hat bereits im Vorfeld der Entscheidung des Bundeskabinetts ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit dem Asylpaket II gravierende Auswirkungen für den Familiennachzug von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen mit subsidiärem Schutzstatus verbunden sind. Hier rächt sich auch, dass seitens der Bundesregierung kein wirkliches Interesse an einer Verbändeanhörung bestand. Den Verbänden war in einem Pseudo-Beteiligungsverfahren für eine Stellungnahme zum Asylpaket II nur eine nicht umsetzbare Frist von wenigen Stunden eingeräumt worden.
Alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge brauchen ihre Familie, unabhängig davon, welchen rechtlichen Status sie haben. Auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gilt der Schutz des Art. 6 Grundgesetz, zudem widerspricht die Beschränkung des Familiennachzugs den Vorschriften der UN-Kinderrechtskonvention. Für den Familiennachzug müssen Rechtsansprüche gesetzlich verankert werden, Ermessensentscheidungen sind für die Betroffenen mit nicht kalkulierbaren Risiken verbunden und damit nicht der richtige Weg. Jetzt muss der Bundestag dafür sorgen, dass allen Flüchtlingskindern das Leben mit ihrer Familie in Deutschland ermöglicht wird. Der Wert unserer Gesellschaft bemisst sich wie so oft beschworen doch letztlich daran, wie wir mit unseren schwächsten Mitgliedern umgehen. Dieses Prinzip scheint bei den Debatten um die Asylpakete vollkommen aus dem Blick zu geraten.“
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.