Deutsches Kinderhilfswerk: Familiennachzug für Flüchtlingskinder nicht verschärfen

Zu Medienberichten, wonach sich in der SPD-Bundestagsfraktion Widerstand gegen das Asylpaket II regt, erklärt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes:

„Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert den Bundestag auf, die im Asylpaket II von der Bundesregierung vereinbarten Verschärfungen beim Familiennachzug für unbegleitete Flüchtlingskinder aus der Welt zu schaffen. Bereits nach derzeitiger Rechtslage ist es für viele unbegleitete Flüchtlingskinder nahezu unmöglich, ihre Eltern in die Bundesrepublik Deutschland nachzuholen. Eine Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus muss deshalb vom Tisch.

Unbegleitete Flüchtlingskinder, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, brauchen den besonders Schutz von Staat und Gesellschaft und die Möglichkeit, mit ihren Familien zusammen zu leben. Hier müssen Rechtsansprüche ausgebaut und nicht eingeschränkt werden. Diese Kinder dürfen nicht vor die Alternative Sicherheit oder Familie gestellt werden. Für ihre Aufnahme und Integration von Flüchtlingskindern gelten die einschlägigen Vorschriften der UN-Kinderrechtskonvention, der Europäischen Grundrechtecharta und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Diese normieren eindeutig die Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Entscheidungen von Staat und Gesellschaft. Das muss auch für den Bereich des Familiennachzugs gelten.“

 

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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