Zum heute vorgestellten Bericht „Lehren für die Familienpolitik – Zentrale Resultate der Gesamtevaluation familienbezogener Leistungen“ des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, des ifo Instituts – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München und des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung erklärt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes:
„Die Gesamtevaluation der familienpolitischen Leistungen zeigt, dass die Förderung von Familien an vielen Stellen in die falsche Richtung läuft. Familienförderung muss es Familien ermöglichen, ein eigenverantwortliches Leben mit Kindern zu führen. Dabei sind Mütter, Väter und Kinder gleichrangig in den Blick zu nehmen. Familienförderung darf nicht allein danach bewertet werden, wie gut und schnell Mütter wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Auch das Steuer- und Abgabesystem sowie die sozialen Sicherungssysteme müssen angepasst werden, um die aktuell noch immer bestehende übermäßige Belastung von Familien endlich zu beenden. Darauf hat bereits das Bundesverfassungsgericht weitgehend ohne Resonanz hingewiesen.
Kindergeld und Elterngeld sind gute Instrumentarien, die die finanziellen Belastungen von Familien teilweise ausgleichen. Das Ehegattensplitting erfüllt diese Funktion nicht im selben Maße und sollte von daher reformiert werden. Der Kinderzuschlag ist ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung der Kinderarmut, muss allerdings reformiert und in eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung münden. Diese soll den allgemeinen und individuellen Bedarfen von Kindern Rechnung tragen und den bestmöglichen Zugang zu Bildung, Freizeit und gesunder Ernährung beinhalten. Grundlagen sind hier die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur Steuerfreiheit des sächlichen Existenzminimums, Erziehungs-, Betreuungs- und Ausbildungsfreibeträge, die Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch sowie für die Herstellung von mehr Chancengerechtigkeit eine angemessene Berücksichtigung der durchschnittlichen Ausgaben aller Eltern für ihre Kinder.
Wichtig ist zudem der weitere Ausbau der Kinderbetreuung. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert im Bereich der frühkindlichen Bildung von Bund, Ländern und Kommunen ein Investitionsprogramm in Höhe von 50 Milliarden Euro für die nächsten zehn Jahre. Der quantitative Ausbau von Betreuungseinrichtungen für unter Dreijährige war und ist wichtig. Aber ohne eine Sicherstellung guter Qualität werden wir in unseren Kindertageseinrichtungen mit Vollgas vor die Wand fahren. Kitas müssen gut ausgestattet sein, die Gruppen brauchen einen besseren Betreuungsschlüssel und eine weitere Professionalisierung der Fachkräfte ist dringend nötig. Das Betreuungsgeld gehört abgeschafft. Es führt geradewegs in eine bildungspolitische Sackgasse und konterkariert zentrale Zielstellungen der Bildungs- und Sozialpolitik.
Schließlich muss die Familienpolitik stärkere Anstrengungen unternehmen, um den Zeitbedürfnissen von Familien gerecht zu werden. Dazu sollten unter anderem Arbeitszeiten und Öffnungszeiten von Betreuungseinrichtungen besser koordiniert und mehr Ganztagsschulen geschaffen werden. Gleichzeitig müssen aber auch über die finanzielle Familienförderung mehr Möglichkeiten geschaffen werden, dass Mütter und Väter auch mit einer Teilzeitstelle den Lebensunterhalt der Familie sicherstellen können.“
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.