Das Deutsche Kinderhilfswerk spricht sich dafür aus, die Familienförderung in Deutschland grundlegend zu reformieren. „Wir brauchen eine Anpassung unseres Steuer- und Abgabesystems sowie der sozialen Sicherungssysteme, um die aktuell noch immer bestehende übermäßige Belastung von Familien endlich zu beenden. Darauf hat das Bundesverfassungsgericht schon vor 13 Jahren hingewiesen, leider hat es seitdem keine Bundesregierung ernsthaft erwogen, hier Abhilfe zu schaffen. Familienförderung muss es Familien ermöglichen, ein eigenverantwortliches Leben mit Kindern zu führen. Die Ergebnisse der Gesamtevaluation der familienpolitischen Leistungen im letzten Jahr haben deutlich gezeigt, dass die Förderung von Familien in Deutschland an vielen Stellen in die falsche Richtung läuft. Deshalb ist es an der Zeit, mit einem Gesamtkonzept die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen. Unterstützung brauchen vor allem diejenigen, bei denen es finanzielle Probleme gibt und nicht diejenigen, die über höhere Kinderfreibeträge schon seit langem von der Familienförderung profitiert haben“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Um das zu erreichen, sind verschiedene Wege denkbar. „Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert für die Einführung einer Kindergrundsicherung. Diese soll proportional zum Familieneinkommen gestaffelt werden. Erreicht werden kann dies durch einen sinnvollen Umbau des Kinderzuschlages, der allen Familien mit Kindern zugute kommen soll, bei denen der Kinderfreibetrag im Einkommensteuerrecht nicht zum Tragen kommt. So wird sichergestellt, dass Familien mit weniger Einkommen stärker von der Kindergrundsicherung profitieren als Familien mit hohen Einkommen. Insgesamt soll durch eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung das derzeitige System familienunterstützender Leistungen ausgewogener gestaltet werden. Es darf nicht sein, dass durch die derzeitige Ausgestaltung des Ehegattensplittings und der steuerlichen Freibeträge Eltern mit hohen Einkommen überproportional profitieren oder die Unterstützung für Kinder von der Durchsetzungsfähigkeit ihrer Eltern bei Behörden abhängig ist“ so Krüger weiter.
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes gibt es aber auch noch andere Wege, für mehr Verteilungsgerechtigkeit zugunsten von Familien mit Kindern zu sorgen. „So könnte etwa durch die Befreiung des Kinderexistenzminimums von der Sozialbeitragspflicht für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung eine deutliche Entlastung erreicht werden. Denkbar wäre auch eine Erstattung der auf dem Kinderexistenzminimum lastenden Verbrauchssteuern. Das zusammengenommen würde sich mit dem bisherigen Kindergeld zu einer Gesamtsumme addieren, die derzeit als Höhe einer Kindergrundsicherung im Gespräch ist“ so Krüger abschließend. Ein solcher Ansatz in der Familienförderung wäre also mit einem relativ geringen Transfervolumen verbunden, würde aber gleichzeitig viel mehr Verteilungsgerechtigkeit erzielen als die bisherigen Regelungen. Denn nur bei den Familien, die weder sozialversicherungs- noch einkommensteuerpflichtig sind, wäre dieser Betrag als Transfer zu leisten.
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