Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert im Vorfeld der heutigen Bundestagsdebatte über das Familienentlastungspaket der Bundesregierung Nachbesserungen zugunsten armer Familien und ihren Kindern. Das geplante Paket ist aus Sicht der Kinderrechtsorganisation durchaus ein Schritt in die richtige Richtung, um Familien steuerlich zu entlasten, gleichzeitig ist es aber sozial unausgewogen und armutspolitisch verfehlt. Denn die Familienförderung in Deutschland sollte sich auch am Ziel der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland ausrichten. Die Erhöhungen von Kindergeld und Kinderfreibeträgen sowie die Verschiebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs sind hingegen keine geeigneten armutspolitischen Maßnahmen.
„Es ist gut, dass für die Familienförderung in Deutschland Geld in die Hand genommen wird, aber es muss an den richtigen Stellen eingesetzt werden. Die vorgesehene Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag wird die Ungerechtigkeit unseres Steuersystems noch weiter vorantreiben, da die maximale monatliche Entlastungswirkung durch den Kinderfreibetrag für gut verdienende Eltern die vorgesehene monatliche Erhöhung des Kindergeldes für Eltern mit niedrigem und mittlerem Einkommen übersteigt. Zudem setzt die Erhöhung des Kinderfreibetrages bereits mit Beginn des Jahres 2019 an, während das Kindergeld erst zur Mitte des Jahres erhöht wird. Das ist nicht nachvollziehbar“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Es ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes besonders problematisch, dass die besonders bedürftigen Kinder im Hartz-IV-Bezug komplett leer ausgehen, da das Kindergeld voll auf den Regelsatz angerechnet wird. Diese Anrechnung führt zu Einsparungen von rund 130 Millionen Euro im nächsten Jahr und rund 260 Millionen Euro ab dem übernächsten Jahr, und die vorgesehenen Hartz-IV-Erhöhungen für Kinder fallen wesentlich niedriger aus. Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland müssen zügig umgesetzt werden. So ist es neben Erhöhungen der Sozialleistungen auch dringend notwendig, das System der Familienförderung zu entbürokratisieren. Viele Menschen verzweifeln an der Undurchsichtigkeit des Systems und beantragen ihnen zustehende Leistungen nicht, beispielsweise den Kinderzuschlag oder das Bildungs- und Teilhabepaket. Hier warten wir dringend auf Lösungsvorschläge der Bundesregierung die Abhilfe schaffen“, so Krüger weiter.
Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich grundsätzlich für eine bessere monetäre und infrastrukturelle Förderung von Familien und Kindern ein. Im Koalitionsvertrag sieht die Bundesregierung sinnvolle erste Schritte für die Bekämpfung der Kinderarmut vor. So ist eine Reform des Kinderzuschlags sowie eine Erhöhung und Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe vorgesehen. Beide Maßnahmen begrüßt das Deutsche Kinderhilfswerk.
Grundsätzlich fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine Neuausrichtung der Förderung von Familien und Kindern insbesondere durch die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst und das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.