Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die vielfältigen Bemühungen der Bundesländer, armen Kindern und Familien einen kostengünstigen Zugang zu Ferienfahrten und Maßnahmen der Familienerholung zu ermöglichen. Nach einer aktuellen Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes gewähren 10 von 16 Bundesländern direkte Landeszuschüsse für arme Familien. Entsprechende Anträge können in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen gestellt werden, während Familien mit Kindern in Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein keine direkten Zuschüsse erhalten können. Allerdings gibt es in diesen Bundesländern Landesprogramme zur Förderung von gemeinnützigen Familienferienstätten, Ferienfahrten für Kinder oder andere Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung.
„Wir begrüßen sehr, dass es trotz der enormen finanziellen Herausforderungen für die Bundesländer Unterstützung für arme Kinder und Familien für die Familienerholung gibt. Leider erleben wir zugleich, dass vor Ort, in den Städten und Gemeinden, die Trägerstrukturen wegbrechen und entsprechende Ferienmaßnahmen immer weniger angeboten werden. Es muss daher verstärkt darüber nachgedacht werden, wie auch gemeinnützige Träger unterstützt werden können. In Deutschland gibt es rund drei Millionen Kinder, die aus finanziellen Gründen auf eine gemeinsame Ferienreise mit ihren Eltern verzichten müssen. Dabei beginnt für viele Kinder mit den Sommerferien die schönste Zeit des Jahres, sie verbringen unbeschwerte Wochen und verreisen mit Eltern und Geschwistern. Insbesondere für arme Kinder ist es wichtig, einen Ausgleich zu den häufig belastenden Familienverhältnissen zu erleben. Dabei ist eine Ferienfahrt nicht nur Erholung für kurze Zeit, sondern das Kind profitiert nachhaltig. Ziel sollte sein, dass es in naher Zukunft in allen Bundesländern eine direkte Förderung in diesem Bereich gibt. Langfristig gilt es jedoch strukturelle Lösungen gegen Kinderarmut und die damit einhergehenden Benachteiligungen zu finden. Dafür brauchen wir ein bundesweites Programm gegen Kinderarmut mit einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung, die Kindern und ihren Familien auch eine Reise in den Ferien ermöglicht“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Die direkte Unterstützung von Familien mit Kindern unterscheidet sich je nach Bundesland ganz erheblich. So sind etwa die Einkommensgrenzen, die notwendige Familiengröße, die Höhe des Zuschusses sowie die Förderungsdauer und -art von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden. Manche Bundesländer fördern nur Eltern mit mindestens drei Kindern, andere fördern grundsätzlich nur die Kinder oder vorrangig Familien mit einem behinderten Kind.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.