Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des morgigen Tages der Städtebauförderung von Städten und Gemeinden ein grundsätzliches Umdenken in der Stadtplanung, um Kommunen kinderfreundlicher zu gestalten. Die Kinderrechtsorganisation warnt eindringlich davor, dass durch die weitere Verdichtung und Versiegelung der Städte wichtige Freiflächen und Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche verloren gehen. Auch die Stadtplanung und als Teil davon die Freiraumplanung haben sich laut UN-Kinderrechtskonvention am Vorrang des Kindeswohls zu orientieren, was zuvorderst die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und die Herstellung kindgerechter Lebensbedingungen als Leitlinien in der Stadtgestaltung notwendig macht. Dabei geht es um die ganzheitliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, in denen sich Kinder und Jugendliche wohl fühlen.
„Kinder dürfen nicht länger die Opfer von Wohnraumverdichtung, autofreundlichen Verkehrsflächen und vernachlässigten Spielräumen sein. Natürlich brauchen wir geeigneten und bezahlbaren Wohnraum gerade in den Ballungszentren, und damit einhergehend ausreichende Sozial-, Kultur- und Bildungseinrichtungen. Dazu braucht es neben deutlich höheren Investitionen in die kommunalen Grün- und Freiflächen behutsame Programme der Stadterneuerung und keinen Baulückenschluss um jeden Preis. Natürlich kann ein solcher Lückenschluss im Einzelfall sinnvoll sein, aber er darf nicht flächendeckend zum Wegfall von Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche führen. Der Ausgleich neu bebauter Flächen durch normierte Spielplätze hilft da nur wenig. Bei Planungsfragen wird fast durchgängig aus der Erwachsenenperspektive gedacht. Wir sollten aber schleunigst dazu übergehen, Kindern und Jugendlichen kontinuierliche Mitsprache und Mitbestimmung zu ermöglichen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Verschiedene Studien der letzten Jahre zeigen auf, dass rund einem Viertel der Kinder gesunde Entwicklungsbedingungen im öffentlichen Raum vorenthalten werden. Diese Kinder haben gleichzeitig kaum eine Chance, die Defizite auszugleichen, auch nicht in der Schule. Im Gegenteil, dort werden die benachteiligten Kinder weiter abgehängt. Dabei ist der öffentliche Raum der Ort, auf den Politik und Planung unmittelbar Einfluss nehmen kann und muss.
Die Kinderstudie „Raum für Kinderspiel!“, die das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit fünf baden-württembergischen Städten durchgeführt hat, hat unter anderem festgestellt, dass sich eine kinderfreundliche Stadtplanung und die Möglichkeiten zum selbstbestimmten Spielen maßgeblich auf die Lebensqualität und Entwicklungschancen von Kindern auswirken. In Gebieten mit schlechter Wohnumfeldqualität kommt es bei vielen Kindern zu einer sozialen Entwicklungsverzögerung. Während Kinder aus sehr kinderfreundlichen Stadtteilen täglich durchschnittlich fast zwei Stunden alleine ohne Aufsicht draußen spielen, verbringen Kinder unter sehr schlechten Bedingungen nur eine Viertelstunde damit. Im Vergleich zu Kindern aus sehr kinderfreundlichen Stadtteilen haben sie deshalb weniger soziale Erfahrungen mit Gleichaltrigen, einen deutlich höheren Medienkonsum und nutzen seltener organisierte Freizeit- und Sportangebote in ihrem Stadtteil. Je ungünstiger die Wohnbedingungen sind, desto häufiger begründen Eltern fehlende Spielmöglichkeiten im Umfeld der Wohnung mit Hinweisen auf Gefahren. Das gilt sowohl für die Einschätzung von Gefahren durch den Straßenverkehr als auch für die Annahmen der Eltern über soziale Gefahren.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.