Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt im Vorfeld der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts, dass mit dem Gesetzentwurf zur Novellierung des Jugendschutzgesetzes endlich ein zeitgemäßer Kinder- und Jugendmedienschutz in greifbare Nähe rückt. Dieser Schritt ist für Kinder, Jugendliche und Eltern seit vielen Jahren überfällig. Besonders positiv bewertet das Deutsche Kinderhilfswerk die Zielstellung des Gesetzesentwurfs, den Jugendmedienschutz explizit an Vorgaben aus der UN-Kinderrechtskonvention auszurichten. Dadurch können Schutz, Teilhabe und Förderung von Kindern und Jugendlichen in den Medien gleichermaßen unterstützt werden.
Im Sinne eines besseren Schutzes von Kindern und Jugendlichen und ihrer unbeschwerten medialen Teilhabe sind nun alle im Gesetzgebungsverfahren beteiligten Akteure aufgerufen, sich konstruktiv in diesen Prozess einzubringen. Die sich hiermit bietenden Chancen und Potenziale für eine transparente und medienkonvergente Jugendschutzlösung dürfen nicht noch einmal leichtfertig vergeben werden. Bund und Länder auf der einen sowie Medienanbieter auf der anderen Seite müssen also gemeinsam für eine Stärkung der Selbstkontrollen, für die Stärkung der Anbieterverantwortung und für einen möglichst verbreitungswegunabhängigen Jugendmedienschutz eintreten.
„Bund und Länder sollten endlich die Interessen der Kinder und Eltern in den Mittelpunkt stellen. Da Kinder heutzutage sehr früh mit Medien in Kontakt kommen, braucht es einheitliche, für Eltern und Kinder nachvollziehbare, vor allem aber wirksame Schutz- und Meldeverfahren sowie Angebote zur Aufklärung und Orientierung. Dafür ist es auch wichtig, Anbieter von Medieninhalten, Mediendiensten und Endgeräten stärker in die Verantwortung für einen praktischen Kinder- und Jugendmedienschutz zu nehmen. Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht auf Kosten der Integrität von Kindern verfolgt werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt auch das Anliegen des Gesetzesentwurfes, neben herkömmlichen Schutzzielen neue Risikolagen für Kinder und Jugendliche in den Blick zu nehmen. Hier spielen beispielsweise sogenannte Interaktionsrisiken wie Cybermobbing oder versteckte Kaufappelle an Kinder und Jugendliche in Spiele-Apps eine Rolle. Auch die persönlichen Daten von Kindern und Jugendlichen gilt es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes besser als bisher zu schützen. Diese neuen Gefahren gilt es effizient und transparent in bestehende Prüfverfahren und Jugendmedienschutzklassifizierungen einzubinden. Es ist wichtig, neben der Altersklassifizierung auch verbindlich Symbole zur Deklarierung konkreter Gefahren einzuführen, dies wird die Transparenz stärken und Kindern wie Eltern helfen, besser einschätzen zu können, ob das Angebot für sie geeignet ist.
„Der heutige Kinder- und Jugendmedienschutz stammt in seinen Grundsätzen aus einer vordigitalen Zeit ohne Smartphone, Facebook, Instagram, YouTube oder TikTok. Der jetzt vom Bundesfamilienministerium vorgelegte Gesetzentwurf zur Novellierung des Jugendschutzgesetzes stellt sich drängenden kinderrechtlichen Erfordernissen für einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutz und nimmt zudem das komplizierte Spannungsverhältnis in diesem Bereich zwischen Bund, Ländern, Unternehmen, freiwilligen Selbstkontrollen und Verbänden in den Blick. Kinderrechte wie beispielsweise der Schutz der Privatsphäre und der Schutz vor Gewalt und Ausbeutung gelten auch im digitalen Raum. Ihre Durchsetzung wird mit dem neuen Jugendschutzgesetz unterstützt werden. Dafür sind neue Wege wie die vorgeschlagene Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz durchaus sinnvoll“, so Thomas Krüger.
Der Novellierungsprozess des Jugendschutzgesetzes vollzieht sich auch vor dem Hintergrund des derzeit laufenden Arbeitsprozesses des UN-Kinderrechtsausschusses zu einer Allgemeinen Bemerkung (General Comment) zu Kinderrechten in der digitalen Welt. Dies verdeutlicht, dass sich verändernde Medienwelten und damit verbundene Jugendschutzsysteme keine alleinigen Herausforderungen einzelner Nationalstaaten sind. Zudem wird durch das Engagement des Kinderrechtsausschusses klar, dass das Themenfeld Kinder- und Jugendmedienschutz in höchstem Maße kinderrechtsrelevante Aspekte birgt. Hierin liegt die Chance der Bundesregierung, Grundsteine für zukünftige internationale Maßstäbe bereits jetzt in ihrer Gesetzgebung zu legen und kinderrechtlich auszurichten.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.