Deutsches Kinderhilfswerk: Deutschland muss EU-Ratspräsidentschaft zur besseren Umsetzung der Kinderrechte nutzen

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an die Bundesregierung, die deutsche EU-Ratspräsidentschaft zur besseren Umsetzung der bestehenden EU-Kinderrechteagenda zu nutzen und gleichzeitig die Entwicklung einer weitergehenden umfassenden Kinderrechtestrategie mit voranzubringen. Dies ist ergänzend zu den geplanten Beiträgen der Ratspräsidentschaft im Bereich der EU-Jugendstrategie, die beispielsweise die Förderung demokratischen Bewusstseins junger Menschen beinhaltet, weiterhin erforderlich. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes räumt die EU den Belangen und Interessen von Kindern und Jugendlichen noch immer nicht ausreichende Priorität ein. Verbesserungen sind insbesondere bei der Bekämpfung der Kinderarmut, der gleichberechtigten digitalen Teilhabe, der Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung, der Situation von Flüchtlingskindern, beim Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch und Gewalt sowie in Fragen einer kindgerechten Justiz notwendig.

„Insbesondere bei der Bekämpfung der Kinderarmut brauchen wir sowohl nationale Initiativen als auch eine europäische ‚Kindergarantie‘, um das in der UN-Kinderrechtskonvention garantierte Kinderrecht auf soziale Sicherheit umzusetzen. Die Corona-Pandemie wird sich auch negativ auf die Lebensbedingungen vieler Kinder und Jugendlicher auswirken, hier muss die EU effektive Anreize für Investitionen in die Kindheit, für das Recht auf gutes Aufwachsen und zur Bekämpfung der Kinderarmut setzen. Dazu zählen beispielsweise unentgeltliche Bildung, angemessene Wohnverhältnisse und eine gute Ernährung sowie kostenlose medizinische Versorgung und Betreuungseinrichtungen. Die Bundesregierung muss daher im Zuge der deutschen Ratspräsidentschaft sicherstellen, dass die entsprechenden Gelder für eine europäische ‚Kindergarantie‘ im EU-Budget vorgemerkt werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Große Herausforderungen bestehen aktuell auch im Hinblick auf die Umsetzung von Kinderrechten beim Aufwachsen in der digitalen Welt. Zu oft noch sind Kinder zum Beispiel bei der Internetnutzung Gefährdungen ihrer grundlegenden Rechte ausgesetzt. Es wird stärker als bislang Aufgabe auch der europäischen Ebene sein müssen, sowohl den Schutz als auch die Teilhabe und Förderung von Kindern in digitalen Lebenswelten nachhaltig abzusichern. Zudem bleibt die bedeutende Frage, wie Kindeswohlüberlegungen systematisch Eingang in Entscheidungen von Behörden und Gerichten finden, auch in Bezug auf die Unterbringung geflüchteter Kinder mit ihren Familien und den Familiennachzug. Nicht zuletzt gilt es Strukturen und Instrumente zu implementieren, die Kindern und Jugendlichen eine Beteiligung an europäischen Entscheidungsprozessen ermöglichen. Dafür sind auch der Austausch und die Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendverbänden in Europa zu fördern.

Das Deutsche Kinderhilfswerk erhofft sich von der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ein klares Zeichen hinsichtlich einer umfassenden Berücksichtigung der Kinderrechte auf der EU-Ebene und in den Mitgliedsstaaten. Die von der Kommission angestoßene Entwicklung einer umfassenden Kinderrechtestrategie unter Einbezug von Zivilgesellschaft sowie Kindern und Jugendlichen selbst ist der richtige Weg. Es wird jedoch darauf ankommen, ob diese von konkreten Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten, ausreichend finanziellen Ressourcen und einem effektiven Monitoringsystem begleitet wird.

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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