Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert ein ganzheitliches Konzept für die Aufnahme und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Deutschland. Leitlinie des Konzeptes muss die Vorrangstellung des Kindeswohls nach der UN-Kinderrechtskonvention sein. „Wir wenden uns entschieden gegen Pläne, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus finanziellen Gründen innerhalb Deutschlands generell umzuverteilen. Stattdessen braucht es eine bundesweite Strategie zur Aufnahme dieser Flüchtlingskinder, die finanzielle Ausgleichszahlungen zwischen Kommunen und Bundesländern vorsieht. Eine erfolgreiche Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen hängt entscheidend ab von der unmittelbaren Inobhutnahme durch die Jugendämter und einem Clearingverfahren ohne Druck. Hier können Bedürfnisse und Meinungen der Kinder gehört sowie ihre Aufenthaltsperspektiven geklärt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zur Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. „Am Ende eines Clearingverfahrens kann natürlich auch die Unterbringung an einem anderen Ort als dem Ort der Inobhutnahme stehen, aber nur, wenn die Gründe der Verlegung im Einklang mit dem Kindeswohl stehen“ so Hofmann weiter.
Derzeit sind 20 Kommunen von der Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge besonders betroffen, darunter Frankfurt, Berlin, Hamburg und München. Aber auch andernorts ist eine starke Belastung der kommunalen Kinder- und Jugendhilfe durch die Betreuung und Versorgung dieser Flüchtlingskinder zu beobachten. Die betroffenen Kommunen brauchen sofort Unterstützung und müssen entlastet werden. Eine Umverteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge auf alle Bundesländer in Anlehnung an den so genannten Königsteiner Schlüssel löst aber die bestehenden Problemlagen nicht auf. In vielen Kommunen fehlen dafür Strukturen, Wissen und Erfahrungen. Daher muss zuerst die Jugendhilfe flächendeckend gestärkt und ausgebaut werden, damit minderjährige unbegleitete Flüchtlinge überall aufgenommen werden können und gute Bedingungen vorfinden.
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes kann die Erarbeitung eines bundesweiten Konzeptes zur Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Rahmen der Jugendhilfe nur in einem gemeinsamen Dialog aller beteiligten Akteure gelingen. Unterschiedliche Aufnahmebedingungen in den Kommunen, weiterhin bestehende Unsicherheiten im Verhältnis von Jugendhilfe- und Ordnungsrecht sind Hindernisse, die derzeit die Arbeit erschweren. Basis für ein gemeinsames Agieren könnten die im Mai 2014 veröffentlichten „Handlungsempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter“ sein, die ausgehend von den rechtlichen Rahmenbedingungen Vorgangsweisen für einen kindeswohlorientierten Umgang entwerfen.
Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Fax: 030-2795634
Mail: presse@dkhw.de
Internet: www.dkhw.de
Facebook: www.facebook.com/dkhw.de
Twitter: @DKHW_de
Instagram: deutscheskinderhilfswerk_e.v
Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.