Deutsches Kinderhilfswerk: Deutliche Kritik des Bundesrats muss zu Änderungen am Hartz IV-Gesetzentwurf führen

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert den Bundestag auf, die deutliche Kritik des Bundesrats am Hartz-IV-Gesetzentwurf im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. So hat der federführende Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik in seinen Empfehlungen zur heutigen Bundesratssitzung grundlegende Kritik an der Berechnungsmethode der Regelsätze für Kinder und Jugendliche, der Höhe des Schulbedarfspakets und den unzureichenden Leistungen für Alleinerziehende geübt.

„Der Bundestag sollte die Feststellung des Bundesratsausschusses, dass die Regelsätze für Kinder und Jugendliche wissenschaftlich nicht belastbar ermittelt wurden, ernst nehmen. Statistische Fehler bei der Berechnung von bis zu 20 Prozent dürfen nicht hingenommen werden. Wir brauchen an dieser Stelle eine grundlegende Reform der Regelsatzberechnung. Transparenz und Nachprüfbarkeit sind dringend angezeigt“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Auch die vom Bundesratsausschuss geforderte Erhöhung des Schulbedarfspakets auf 150 Euro jährlich darf nicht ignoriert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass für gleiche Bildungschancen die vollständige Deckung der Kosten für Schulmaterialien grundlegende Voraussetzung ist. Gerade auf den Bildungsbereich ist ein besonderer Fokus zu legen, denn der Bildungsaufstieg ist der nachhaltigste Weg aus der Armut. Hier braucht es verstärkte politische Anstrengungen, allen Kindern gleiche Chancen für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn zu ermöglichen“, so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt auch die Forderung des Bundesratsausschusses zur Einführung eines sozialrechtlichen Umgangsmehrbedarfs für Alleinerziehende. Damit sollen positive Anreize zur Wahrnehmung des Umgangsrechts gesetzt werden. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist zudem erst mit der Gewährung eines solchen Mehrbedarfs die Existenzsicherung für Kinder getrennt lebender Eltern mit SGB II-Leistungsbezug tatsächlich gesichert. Aus Anlass der heutigen Bundesratssitzung erneuert das Deutsche Kinderhilfswerk außerdem seine Kritik an der geplanten Erhöhung der Kinderregelsätze.

„Die geplante Nullrunde für Kinder bis zu sechs Jahren ist ein sozialpolitischer Skandal und fernab jeder Realität, die Erhöhung für Jugendliche um fünf Euro ist ein schlechter Witz. Diese Altersgruppen brauchen eine kräftige Regelsatzerhöhung, um der Armut zu entkommen. Die Regelsatzerhöhung für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren um 21 Euro begrüßen wir sehr. Damit nähert sich der Regelsatz für diese Altersgruppe langsam einem Wert, der diese Kinder aus der Armut führt“, so Krüger abschließend.

 

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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