Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Entscheidung des Bundessozialgerichtes, das die Ableitung des Kinderregelsatzes aus dem Erwachsenenbedarf für verfassungswidrig hält. „Die Bundesregierung muss jetzt die willkürliche Festlegung der Kinderregelsätze beenden und endlich bedarfsgerechte Regelsätze für Kinder und Jugendliche ermitteln“ betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Wir haben die Bundesregierung seit vielen Jahren darauf hingewiesen, dass für Kinder und Jugendliche eine eigenständige Berechnung der Regelsätze notwendig ist. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss von der Bundesregierung sofort eine unabhängige Kommission eingesetzt werden, die unter Beteiligung von Sachverständigen, Parteien- und Verbandsvertretern sowie Kindern und Jugendlichen bedarfsgerechte Kinderregelsätze ermittelt. Die Bundesregierung darf nicht die endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in dieser Rechtsfrage abwarten und damit die betroffenen Kinder und Jugendlichen weiter im Regen stehen lassen. Die Kinderregelsätze müssen sich am Prinzip einer Kindergrundsicherung orientieren und jährlich überprüft werden, um auch diesen Kindern und Jugendlichen ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Damit würde die Bundesrepublik Deutschland endlich ihren Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention nachkommen“ so Krüger weiter.
Die derzeitige Regelung einer Herleitung der Kinderregelsätze aus dem Bedarf von Erwachsenen ist bereits im letzten Jahr vom Bundesrat in einer einstimmigen Entschließung kritisiert worden, ohne dass die Bundesregierung bisher darauf reagiert hat. In Deutschland sind nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes fast 3 Millionen Kinder und Jugendliche von Armut betroffen. Keine andere gesellschaftliche Altersgruppe ist so stark von Armut betroffen wie Kinder und Jugendliche. Besonders schwierig ist die Situation in Familien mit nur einem Elternteil und für Familien aus Zuwandererfamilien.
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