Deutsches Kinderhilfswerk: Bundesregierung darf bei Kinderrechten UN-Empfehlungen nicht ignorieren

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung auf, sich verstärkt ihren kinderrechtlichen Aufgaben zuzuwenden. Die Bundesregierung lässt aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes bei der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/Die Grünen an vielen Stellen kinderpolitischen Gestaltungswillen vermissen. Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention in diesem Jahr hatte sich das Deutsche Kinderhilfswerk mehr von der Bundesregierung erhofft, gerade vor dem Hintergrund der Anhörung des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes im Januar dieses Jahres. Dabei hatte der Ausschuss der Bundesrepublik Deutschland ein schlechtes Zeugnis in Sachen Kinderrechte ausgestellt.

„Die Bundesregierung hat in ihren Antworten auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen deutlich gemacht, dass sie aus den Empfehlungen der Vereinten Nationen zu den Kinderrechten kaum Handlungsbedarf ableitet. Das ist nach den deutlichen Worten, mit denen die Vereinten Nationen Fortschritte bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland angemahnt haben, sehr bedauerlich. Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht in Deutschland noch viele offene Baustellen bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Die Bundesregierung sollte endlich eine Gesetzesinitiative für die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz vorlegen. Außerdem brauchen wir auf Bundesebene die Stelle eines Kinderrechtsbeauftragten, der sich wirkungsvoll für die Rechte der Kinder einsetzt. Und auch bei der Bekanntmachung der Kinderrechte liegt einiges im Argen. Der Verweis auf Maßnahmen von Kinderrechtsorganisationen wie dem Deutschen Kinderhilfswerk ist an dieser Stelle zwar richtig, entbindet die Bundesregierung aber nicht davon, auch eigene Programme zu entwickeln und auszuweiten“, sagt Dominik Bär, Kinderrechtsexperte des Deutschen Kinderhilfswerkes, der die Staatenanhörung zur UN-Kinderrechtskonvention im Januar dieses Jahres in Genf als Beobachter begleitet hatte.

„Trotz aller Kritik sehen wir aber auch positive Ansätze in der Kinderrechtspolitik der Bundesregierung. Bundesfamilienministerin Schwesig unterscheidet sich hier erfreulich von ihrer Vorgängerin, für die Kinderpolitik überhaupt kein Thema war. So prüft die Bundesregierung derzeit die Einrichtung einer Monitoringstelle zur Überwachung der Umsetzung der Kinderrechtskonvention. Und an die Stelle des Nationalen Aktionsplans für ein kindergerechtes Deutschland ist die Eigenständige Jugendpolitik getreten. Ob es damit zu einer wirklichen Verbesserung der Kinderrechte in Deutschland kommt, werden wir als Kinderrechtsorganisation genau beobachten“, so Bär weiter.

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Am 05. April 1992 ist die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten. Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder einen Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung, auf Förderung und Schutz, eine gewaltfreie und sie schützende Erziehung, auf Bildung und Ausbildung, auf eine Erziehung zu demokratischen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie auf ihre angemessene Beteiligung am politischen und gesellschaftlichen Leben.

 

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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