Deutsches Kinderhilfswerk: Bundesregierung bleibt weiterhin untätig im Kampf gegen Kinderarmut

 

Zur heutigen Debatte im Deutschen Bundestag über die Hartz IV-Regelsätze erklärt der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger:

Kinderarmut in Deutschland ist ein unverändert großes Problem. Nach Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes sind 3 Millionen Kinder und Jugendliche von Armut betroffen – ein Skandal, bei dem die Bundesregierung weiter untätig bleibt. Denn sie kommt dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 9.2.2010 nicht nach, die Kinderregelsätze in einem sachgerechten und transparenten Verfahren zu berechnen. Die Bundesregierung hat die große Chance verspielt, endlich armutsfeste Kinderregelsätze auf den Weg zu bringen. Die Berechnungen der Kinderregelsätze sind statistisch unsicher, hier wurden zu wenige Haushalte erfasst und die Ausgaben für Kinder mit einem fragwürdigen Verteilungsschlüssel festgelegt. Zudem wurden Ausgabenpositionen teils willkürlich gestrichen, ohne dass dafür eine vernünftige Begründung angegeben wurde. Ein weiteres Problem ist die Einrechnung von Personen, die in verdeckter Armut leben. Wenn die Bundesregierung jetzt dazu sagt, dass es keine empirischen Hinweise darauf gibt, dass es in nennenswertem Umfang Personen gebe, die einen Anspruch auf Leistungen nicht geltend mache, zeigt sie deutlich, dass sie von den sozialen Verhältnissen in Deutschland keine Ahnung hat.

Die Jobcenter bekommen neue Aufgaben zugewiesen, durch die sie im Bereich der sozialen Teilhabe und der Bildungsteilhabe überfordert werden. Das Bildungspaket der Bundesregierung droht ein Bürokratiemonster zu werden, das in keinster Weise dazu führt, dass den sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen in Deutschland endlich eine lebenswerte Perspektive in unserem Land aufgezeigt wird. Denn wie sollen Kinder das Bildungspaket nutzen, wenn z.B. kein Geld für den öffentlichen Nahverkehr zur Verfügung steht. Bei den Anhörungen im Bundestag haben viele Sachverständige die Verfassungsmäßigkeit der Regelsatzberechnungen angezweifelt. So besteht die Gefahr eines erneuten Scheiterns vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Regierung sollte deshalb im Vermittlungsausschussverfahren die Kritik an ihrem Gesetzentwurf endlich ernst nehmen und nachbessern.

Keine andere gesellschaftliche Altersgruppe in Deutschland ist so stark von Armut betroffen wie Kinder und Jugendliche. Deshalb fordere ich die Bundesregierung auf: Kümmern sie sich endlich um die Kinder aus benachteiligten Familien, schaffen sie den Kindern gleiche Startbedingungen und damit Chancen auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Denn ein chancengerechtes Aufwachsen aller Kinder in Deutschland ist der Lackmustest für unseren Sozialstaat.


Das Deutsche Kinderhilfswerk (www.dkhw.de), Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland, wurde 1972 in München gegründet. Als Initiator und Förderer setzt sich der gemeinnützige Verein seit über 35 Jahren für die Umsetzung der Rechte der Kinder in Deutschland ein.

Bitte helfen Sie: Spendenkonto 333 11 11, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00

Spenden können Sie aber auch unter www.dkhw.de

Bei Rückfragen:  Michael Kruse, Pressesprecher und Leiter Information und Öffentlichkeitsarbeit

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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