Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt bei der geplanten Bürgergeldreform ein besonderes Augenmerk auf Kinder und Jugendliche an. „Es sollte beim neuen Grundsicherungsgeld keine Sanktionen für Familien mit Kindern geben, da diese Kinder in jedem Fall unverhältnismäßig hart treffen. Hier darf es keine Mithaftung von Kindern für ihre Eltern geben. Jede Kürzung der ohnehin schon zu knappen Regelsätze bringt eine ungerechtfertigte, außergewöhnliche Härte für die Kinder mit sich und verstößt gegen das in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Recht auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen. Zwar werden offiziell nur die Regelsätze der Eltern gekürzt, Kinder werden aber, da das Geld in den Familien durch Sanktionen insgesamt noch knapper wird, indirekt für das Verhalten der Eltern mit bestraft. Und wenn neben der Regelsatzkürzung auch die Mietzahlungen eingestellt werden, droht den Kindern mit ihren Familien die Obdachlosigkeit. Das darf nicht sein, eine Reform des Bürgergeldes darf niemals auf dem Rücken der ohnehin schon unter Druck stehenden Kinder erfolgen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze.
„Je länger Kinder in Armut aufwachsen und unter Teilhabe- und Bildungsbenachteiligungen leiden, desto weitreichender sind die Langzeitfolgen für ihre Entwicklung und beruflichen Perspektiven. Demgegenüber brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein. In unseren Kinderhäusern müssen sich die Fachkräfte zunehmend um die Versorgung der Kinder anstatt um Bildungs- und Freizeitangebote kümmern. Schon jetzt sind rund 30 Prozent der Kundinnen und Kunden der Tafeln Kinder, bei einem Anteil an der Gesamtbevölkerung von rund 17 Prozent. Auch das zeigt, dass hier vieles im Argen liegt“, so Hofmann weiter.
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss deshalb die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland endlich priorisiert werden. Kein Kind zurücklassen bedeutet in diesem Zusammenhang, allen Kindern ein gutes und gesundes Aufwachsen sowie gleichwertige Lebensverhältnisse unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer sozialen Herkunft zu ermöglichen. Dies kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nur durch das Zusammenspiel einer eigenständigen finanziellen Leistung für Kindern und Jugendliche mit einer gleichzeitigen Absicherung ihrer Bildungs- und Teilhabebedarfe durch ein chancengerechtes, leicht zugängliches und armutspräventives Angebot in ihrem Lebensumfeld gelingen. Zudem müssen wir ihre Resilienz durch Angebote der Mitbestimmung, durch Sport und Spiel stärken.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.






