Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Innenminister der Länder auf, ihre Blockadehaltung gegen den Schul- und Kitabesuch von Kindern illegaler Ausländer zu beenden. „Alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland haben ein Recht auf Bildung. Dieses Recht muss sowohl im schulischen als auch im vorschulischen Bereich umgesetzt werden“ betont Anne Lütkes, Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderhilfswerkes und ehemalige Justiz- und Jugendministerin des Landes Schleswig-Holstein.
„Derzeit steht das aktuelle Ausländerrecht im Widerspruch zur UN-Kinderrechtskonvention. Jugendämter und Schulen, aber auch Mitarbeiter von Kindertagesstätten in öffentlicher Trägerschaft sind dazu verpflichtet, Ausländerbehörden über jedes illegale Ausländerkind zu informieren. Eine Ausnahmeregelung für Schul- oder Kitapersonal existiert nicht. Hier muss es baldmöglichst zu einer Änderung des Gesetzes kommen, um auch Kindern mit illegalem Aufenthaltsstatus den Schul- und Kitabesuch zu ermöglichen. Nur so kann die UN-Kinderrechtskonvention, das Recht auf Bildung für jedes Kind und der Grundsatz Vorrang des Kindeswohls wirkungsvoll für alle Kinder greifen“ so Lütkes weiter.
Jedes Kind hat ein Recht auf Bildungschancen – ganz gleich wo es lebt, mit welcher Staatsangehörigkeit und mit welchem Aufenthaltsstatus. Denn Bildung ist ein Schlüsselelement für die Zukunftsperspektive von Menschen und Gesellschaften. Alle Bundesländer müssen endlich ihrer Verpflichtung aus der UN-Kinderrechtskonvention nachkommen, nach der das Recht der Kinder auf Bildung anerkannt wird.
Um den Schulbesuch für alle Kinder und Jugendlichen, also auch für Flüchtlingskinder und Kinder mit illegalem Aufenthaltsstatus verbindlich und einheitlich zu regeln, sollte in allen Bundesländern Schulpflicht und damit Schulrecht für jedes Kind und jeden Jugendlichen im schulpflichtigen Alter unabhängig vom Aufenthaltsstatus gelten. Alle dieser Bestimmung zuwiderlaufenden Regelungen, egal ob gesetzlicher Art oder etwa in Form von Schülerregistern, müssen abgeschafft werden.
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