Deutsches Kinderhilfswerk: Blockadehaltung der Innenminister im Bildungsbereich beenden

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Innenminister der Länder auf, ihre Blockadehaltung gegen den Schul- und Kitabesuch von Kindern illegaler Ausländer zu beenden. „Alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland haben ein Recht auf Bildung. Dieses Recht muss sowohl im schulischen als auch im vorschulischen Bereich umgesetzt werden“ betont Anne Lütkes, Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderhilfswerkes und ehemalige Justiz- und Jugendministerin des Landes Schleswig-Holstein.

„Derzeit steht das aktuelle Ausländerrecht im Widerspruch zur UN-Kinderrechtskonvention. Jugendämter und Schulen, aber auch Mitarbeiter von Kindertagesstätten in öffentlicher Trägerschaft sind dazu verpflichtet, Ausländerbehörden über jedes illegale Ausländerkind zu informieren. Eine Ausnahmeregelung für Schul- oder Kitapersonal existiert nicht. Hier muss es baldmöglichst zu einer Änderung des Gesetzes kommen, um auch Kindern mit illegalem Aufenthaltsstatus den Schul- und Kitabesuch zu ermöglichen. Nur so kann die UN-Kinderrechtskonvention, das Recht auf Bildung für jedes Kind und der Grundsatz Vorrang des Kindeswohls wirkungsvoll für alle Kinder greifen“ so Lütkes weiter.

Jedes Kind hat ein Recht auf Bildungschancen – ganz gleich wo es lebt, mit welcher Staatsangehörigkeit und mit welchem Aufenthaltsstatus. Denn Bildung ist ein Schlüsselelement für die Zukunftsperspektive von Menschen und Gesellschaften. Alle Bundesländer müssen endlich ihrer Verpflichtung aus der UN-Kinderrechtskonvention nachkommen, nach der das Recht der Kinder auf Bildung anerkannt wird.

Um den Schulbesuch für alle Kinder und Jugendlichen, also auch für Flüchtlingskinder und Kinder mit illegalem Aufenthaltsstatus verbindlich und einheitlich zu regeln, sollte in allen Bundesländern Schulpflicht und damit Schulrecht für jedes Kind und jeden Jugendlichen im schulpflichtigen Alter unabhängig vom Aufenthaltsstatus gelten. Alle dieser Bestimmung zuwiderlaufenden Regelungen, egal ob gesetzlicher Art oder etwa in Form von Schülerregistern, müssen abgeschafft werden.

Bei Rückfragen: Michael Kruse, Pressesprecher und Leiter Information und Öffentlichkeitsarbeit (Fon: 030/308693-11, E-Mail: kruse@dkhw.de



Das Deutsche Kinderhilfswerk (www.dkhw.de), Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland, wurde 1972 in München gegründet. Als Initiator und Förderer setzt sich der gemeinnützige Verein seit über 35 Jahren für die Umsetzung der Rechte der Kinder in Deutschland ein.

Bitte helfen Sie: Spendenkonto 333 11 11, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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