Deutsches Kinderhilfswerk: Bildungs- und Teilhabepaket zu den Akten legen

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung angesichts der jetzt veröffentlichten „Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe“ auf, das Bildungs- und Teilhabepaket zu den Akten zu legen.

„Der Evaluationsbericht zeigt deutlich auf, dass das Bildungs- und Teilhabepaket im Wesentlichen gescheitert ist. Deshalb sollte die Bundesregierung jetzt die erforderlichen Konsequenzen ziehen und dieses Bürokratiemonster abschaffen. Die geringe Inanspruchnahme von gerade einmal 52 Prozent der grundsätzlich leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen zeigt deutlich, dass das Bildungs- und Teilhabepaket viel zu wenige Kinder erreicht. Die Gründe dafür sind vor allem falsch konzipierte Förderleistungen, komplizierte Beantragungsverfahren, Informationsdefizite, die Stigmatisierung der Kinder und Jugendlichen sowie das Fehlen von förderfähigen Angeboten. Wenn es noch eines Beweises bedurft hat, dass das Bildungs- und Teilhabepaket gescheitert ist, liefert die jetzt vorgelegte Gesamtevaluation diesen Beleg“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die mit der Evaluation vorgelegten 23 Empfehlungen zur Umgestaltung des Bildungs- und Teilhabepaketes sollte die Bundesregierung zum Anlass nehmen, die Förderleistungen für Kinder und Jugendliche aus armen Familien endlich im Grundsatz neu zu organisieren. Statt politisch kleingerechneter Hartz-IV-Regelsätze brauchen wir kurzfristig armutsfeste Regelsätze für Familien mit Kindern und eine Stärkung der kostenlosen Infrastruktur beispielsweise bei der Lernförderung, der Schülerbeförderung oder beim Schulmittagessen. Mittelfristig ist ein bundesweiter Aktionsplan gegen Kinderarmut und langfristig eine Kindergrundsicherung nötig, die durch eine solidarischere Steuer- und Finanzpolitik finanziert werden sollte“, so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk spricht sich grundsätzlich für umfassende Reformen der Sozialgesetze in Deutschland aus, um die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Dabei sollten insbesondere die Regelsätze für Kinder und Jugendliche, Bildungsgerechtigkeit und die Möglichkeiten des gesunden Aufwachsens im Mittelpunkt der Reformen stehen. Ein bundesweiter Aktionsplan gegen Kinderarmut sollte interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzen. Das beginnt bei der Beschäftigungspolitik, damit Eltern durch eigene Erwerbstätigkeit sich und ihren Kindern eine ausreichende finanzielle Lebensgrundlage bieten können. Bund, Länder und Kommunen müssen zudem gemeinsam dafür sorgen, dass Einrichtungen für Kinder und Jugendliche so ausgestattet werden, dass sie deren Entwicklung zu eigenständigen Persönlichkeiten adäquat fördern können. Ein gesundes Aufwachsen sollte für alle Kinder, unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern, ebenso eine Selbstverständlichkeit sein.

Hierzu gehört unter anderem auch, dass es nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen darf, ob Kinder in ihrer Freizeit einer sportlichen Aktivität nachgehen können. Nicht zuletzt sollte das Bildungssystem Kinder als Subjekte stärken und es ihnen ermöglichen, ihr Leben in die Hand zu nehmen und ihre Zukunftschancen bestmöglich zu gestalten. Deutschland darf bei der sozialen Gerechtigkeit nicht im Mittelmaß stecken bleiben.

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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