Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft die Bundesregierung dazu auf, das Betreuungsgeld schleunigst ad acta zu legen. „Die Bundesregierung versucht hier ein Projekt durchzuziehen, das geradewegs in eine bildungspolitische Sackgasse führt. Es ist zu befürchten, dass gerade Kinder aus bildungsfernen und finanziell benachteiligten Familien bis zum 3. Lebensjahr aus den Kinderkrippen und Kindertagesstätten herausgedrängt werden. Das konterkariert alle Bemühungen etwa der frühkindlichen Sprachförderung“, betont der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger anlässlich der morgigen Anhörung zum Betreuungsgeld im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. „Wir müssen in der frühkindlichen Bildung dicke Bretter bohren. Das gilt insbesondere für den Kita-Ausbau und die Verbesserung der Qualität in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. An dieser Stelle müssen die vorhandenen finanziellen Ressourcen investiert werden. Stattdessen will die Bundesregierung mit dem Betreuungsgeld jedes Jahr bis zu zwei Milliarden Euro verpulvern. Dieses Geld fehlt dann auch in der Kinder- und Jugendhilfe ebenso wie bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Die Bundesregierung sollte sich deshalb besinnen und den Gesetzentwurf für das Betreuungsgeld schleunigst ad acta legen“ so Krüger weiter. „Wir brauchen eine konkrete Infrastruktur vor allem für benachteiligte Kinder, statt familienpolitischer Ideologie aus dem Freistaat Bayern“, so Krüger abschließend.Es muss zudem bedenklich stimmen, dass das Betreuungsgeld nach Auffassung von Staatsrechtlern in mehreren Hinsichten gegen das Grundgesetz verstößt, zum Beispiel gegen den Allgemeinen Gleichheitssatz und das staatliche Gleichstellungsgebot. Auch die von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger in der Ressortabstimmung geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken zeigen, dass der Gesetzentwurf an vielen Stellen Flickschusterei ist. Zudem verdeutlicht die parteiübergreifende Kritik am Betreuungsgeld durch die ehemaligen Familienministerinnen Rita Süssmuth, Ursula Lehr, Christine Bergmann und Renate Schmidt den Irrweg der Bundesregierung an dieser Stelle.Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zeichnet sich das frühkindliche Bildungssystem in Deutschland auch dadurch aus, dass extreme Unterschiede in der Verfügbarkeit und den Qualitätsstandards zwischen einzelnen Bundesländern oder auch Gemeinden existieren. Damit hängen die frühkindlichen Bildungschancen von Kindern davon ab, wo sie zufällig wohnen. Dies ist nicht nur ineffizient, sondern auch ungerecht. Wir müssten in Deutschland allen Kindern unabhängig von ihrer regionalen Zuordnung den Zugang zu einer pädagogisch guten frühkindlichen Bildung ermöglichen. Dabei ist es zudem wichtig, die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen ganz nach vorne auf die Tagesordnung zu setzen. Der Kinderreport 2012 des Deutschen Kinderhilfswerkes hat gezeigt, dass die frühe Beteiligung von Kindern den Kreislauf der Vererbung von Armut durchbricht. Kinder entwickeln durch Mitbestimmung schon in jungem Alter soziale Kompetenzen, die sie stark machen. Dadurch können die Kinder erfolgreich mit aversiven Reizen umgehen. Für Kinder aus benachteiligten sozialen Lagen ist es also von besonderer Bedeutung, schon im jungen Alter in der Kita entsprechende Erfahrungen machen zu können. Durch frühe Mitbestimmung können die Kinder die Folgen von sozialer Benachteiligung kompensieren.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.