Deutsches Kinderhilfswerk: Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen stärken

Eine heute vom Deutschen Kinderhilfswerk in Berlin vorgestellte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in Deutschland dringend weiter ausgebaut werden müssen. Auch wenn sich in vielen Bundesländern in den letzten Jahren einiges zum Positiven verändert hat, zeigt der Vergleich der gesetzlichen Bestimmungen in den Bundesländern deutlich, dass der Partizipation von Kindern und Jugendlichen oftmals nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt wird. Deshalb fordert das Deutsche Kinderhilfswerk insbesondere die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf, das Thema verstärkt auf die Agenda zu setzen und den Beteiligungsrechten von Kindern und Jugendlichen flächendeckend Geltung zu verschaffen, beispielsweise in den Kommunen, Kitas und Schulen. Fachlich notwendig wäre aus Sicht des Verbandes eine Bund-Länder-Konferenz unter Federführung der Bundesregierung, auf der die Vorteile der Kinder- und Jugendbeteiligung diskutiert und Handlungsempfehlungen für Bund, Länder und Kommunen erarbeitet werden.

„Die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland sind ein Flickenteppich und entsprechen nicht durchgängig den Standards, die nötig und möglich sind. Es liegt insofern ein eklatanter Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention vor, die die Vorrangstellung des Kindeswohls, die Verwirklichung der Kinderrechte und die Berücksichtigung des Kindeswillens normiert. Hier sind sowohl der Bund als auch insbesondere die Bundesländer aufgefordert, umgehend alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen zur Verwirklichung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Dabei sind die Kommunen mit einzubeziehen, da bei der Beteiligung vor Ort die Herstellung eines Lebensweltbezugs für Kinder und Jugendliche unabdingbar ist“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen muss endlich zu einer Selbstverständlichkeit werden. Deshalb sollten aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verbindliche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden, zuvorderst im Grundgesetz. Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen auch in ihren sozialen Kompetenzen gefördert, gleichzeitig leistet frühe Beteiligung von Kindern einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie. Kinder und Jugendliche haben bisher häufig nicht die Möglichkeit, ihre Meinung kundzutun, so dass ihre Perspektive keine Beachtung findet. Deshalb müssen die besonderen Ansichten von Kindern stärker berücksichtigt werden“, so Krüger weiter.

Die Studie „Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland – Eine Zusammenstellung der gesetzlichen Bestimmungen auf Bundesebene und ein Vergleich der Bestimmungen in den Bundesländern und auf kommunaler Ebene“ vergleicht die gesetzlichen Bestimmungen in den Bundesländern hinsichtlich der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Schwerpunkte sind dabei das Wahlrecht für Kinder und Jugendliche, Beteiligungsrechte in den Kommunen, in Kindertageseinrichtungen und vor allem in der Schule. Dabei kann festgestellt werden, dass es eine Vielzahl von positiven Beispielen in den Bundesländern gibt, wo die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf dem richtigen Weg ist. Diese zeigen klar und deutlich, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen weniger eine Frage der Kassenlage, sondern vor allem eine Frage des politischen Willens des Gesetzgebers ist.

Das Deutsche Kinderhilfswerk gibt auch eine Reihe von Handlungsempfehlungen, wie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland nachhaltig verbessert werden könnte. Hier spricht sich die Kinderrechtsorganisation für eine Verankerung von Beteiligungsrechten in den Landesverfassungen, eine Absenkung des Wahlalters bei Landtags- und Kommunalwahlen auf 14 Jahre und die Festlegung von verbindlichen Beteiligungsrechten in den Gemeindeordnungen aus. Zudem sollten die Partizipationsrechte der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden. Dazu zählen beispielsweise die verbindliche Wahl eines Klassensprechers ab Jahrgangsstufe 1 sowie gleiche Beteiligungsrechte von Schülervertretungen auf Schulebene sowie Stadt-/Bezirks-/Landesschülervertretungen analog der gesetzlichen Bestimmungen für Elternvertretungen.

Die Studie „Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland – Eine Zusammenstellung der gesetzlichen Bestimmungen auf Bundesebene und ein Vergleich der Bestimmungen in den Bundesländern und auf kommunaler Ebene“ wurde im Rahmen eines Projektes der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes erstellt. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016-2021) und wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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