Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen Debatte über Kinderrechte im Sächsischen Landtag einen Ausbau der Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in Sachsen. „Das Recht auf Beteiligung ist in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention verbindlich festgeschrieben. Es sollte zukünftig auf allen Ebenen sichergestellt sein, dass Kinder und Jugendliche bei Entscheidungen, die ihre Interessen berühren, mitreden können. Partizipation ist ein Menschenrecht und dient sowohl der Demokratieförderung als auch der Bildung“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Wenn sich Kinder und Jugendliche in sie selbst betreffende oder andere wichtige Vorhaben einbringen, so führt dieses nicht nur zu einer Steigerung der Eigenverantwortung, sondern auch zu einer Steigerung der Verantwortung für die Mitmenschen. Diese Selbst- und Mitverantwortung sind das Fundament einer demokratischen Gesellschaft. Sie ermöglicht die Herausbildung ethischer und politischer Maßstäbe, die verfassungsfeindliche und undemokratische Tendenzen in der Gesellschaft schwächen oder verhindern können“ so Hofmann weiter.
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Sachsen umfassend gesetzlich normiert werden. Dazu gehört eine Erweiterung der Landesverfassung, bei der vor allem die Vorrangstellung des Kindeswohls analog der UN-Kinderrechtskonvention und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen verbindlich geregelt werden. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Städten und Gemeinden muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zudem in der Gemeindeordnung verpflichtend eingeführt werden. Diese macht Sinn, weil sie zum einen ein Recht der Kinder und Jugendlichen ist, zum anderen Kinder und Jugendliche so unmittelbar demokratische Erfahrungen machen können. Damit würde das Land Sachsen auch den Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes nachkommen. Zudem würde die Veränderung der Gemeindeordnung dem Aktionsplan des Europarates für die „Partizipation von Kindern und Jugendlichen“ entsprechen.
Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die parlamentarischen Initiativen zur Absenkung des Wahlalters bei Landtags- und Kommunalwahlen. Diese sehen vor, das aktive Wahlalter auf 16 Jahre abzusenken. Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt dieses Vorhaben als einen Schritt in die richtige Richtung, fordert letztlich jedoch die Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre. „Wir müssen die Kinder und Jugendlichen in Deutschland ernster nehmen und ihnen auf Augenhöhe begegnen. Auch Minderjährige verfolgen gesellschaftliche Prozesse aufmerksam, fühlen sich jedoch zu einem großen Teil von den politischen Parteien nicht vertreten. Um die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker in politische Entscheidungsprozesse einzubinden, treten wir dafür ein, die Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen zunächst auf 16 Jahre und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abzusenken“, so Hofmann abschließend.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.