Mit großem Erschrecken nahm das Deutsche Kinderhilfswerk zur Kenntnis, wie dramatisch die Unterversorgung an Spielplätzen in einigen Berliner Bezirken tatsächlich ist.
Michael Kruse, Pressesprecher des Deutschen Kinderhilfswerkes, erklärt dazu heute in Berlin: „Gerade in den Ferienwochen macht sich der Mangel an Spielplätzen in einigen Bezirken der Hauptstadt besonders bemerkbar. In den letzten Jahrzehnten wurden zu viele städtische Freiflächen veräußert, bebaut, versiegelt. Geldmangel sorgte dafür, dass Spielplätze geschlossen werden mussten und private Bauherren kamen ihrer Pflicht zur Bereitstellung von Spielflächen nicht ausreichend nach – kurzum, Kinderfreundlichkeit in Berlin sieht anders aus! Das Deutsche Kinderhilfswerk regt an, dass Spielflächen gemeinsam mit den Kindern nutzungsoffen gestaltet werden. Es müssen nicht immer teure Spielgeräte aus dem Katalog sein, TÜV-geprüft und kostenintensiv bei Anschaffung und Wartung. Ein Wasserloch, ein Erdhügel oder ein Kletterbaum regen viel eher zum selbstbestimmten, abwechslungsreichen und lehrhaften Spiel an. Berlin muss seinen Kindern wieder attraktive Angebote zum Spielen machen und bereit sein, dafür neue Wege zu gehen!“
Bei Rückfragen: Michael Kruse, Pressesprecher und Leiter der Abteilung Information und Öffentlichkeitsarbeit (Tel: 030 / 308693-11 und www.facebook.com/dkhw.de
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.