Deutsches Kinderhilfswerk beklagt wachsende soziale Spaltung in der schulischen Bildung – Kein guter Schulstart für Kinder aus einkommensschwachen Familien in Baden-Württemberg

Das Deutsche Kinderhilfswerk beklagt zum Schulanfang in Baden-Württemberg die wachsende soziale Spaltung in der schulischen Bildung. „In kaum einer anderen Industrienation sind die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen derart von der sozialen Herkunft abhängig wie in Deutschland. Das deutsche Bildungssystem verteilt die Bildungschancen oftmals nach dem Geldbeutel der Eltern“, betont der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann. „Das Bundesverfassungsgericht hat erst vor wenigen Wochen noch einmal in aller Deutlichkeit festgestellt, dass das Sozialstaatsgebot den Gesetzgeber dazu anhält, die soziale Wirklichkeit zeit- und realitätsgerecht zu erfassen. Entscheidend ist, dass der Gesetzgeber seine Entscheidung an den konkreten Bedarfen der Hilfebedürftigen ausrichtet. Die bestehenden Leistungen werden diesem Anspruch nicht gerecht. Es wurde zwar vor drei Jahren ein Anspruch auf zusätzliche Leistungen zum Schulbesuch in Höhe von 100 Euro pro Schuljahr begründet. Diese Leistung reicht jedoch bei weitem nicht aus, um die notwendigen Ausgaben zu finanzieren“ so Hofmann weiter.Nach Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes benötigt ein Kind im ersten Schuljahr für Ranzen, Malkasten, Stifte, Füller, Hefte, Bücher und Arbeitsmaterial je nach Bundesland bis zu 360 Euro, in Baden-Württemberg aufgrund der Lernmittelfreiheit immerhin noch rund 260 Euro. Damit liegt der Bedarf weit entfernt von dem, was Kindern aus einkommensschwachen Haushalten an staatlichen Leistungen zugestanden wird.Diese orientieren sich also gerade nicht am konkreten Bedarf der Hilfebedürftigen, und sie sind alles andere als zeit- und realitätsgerecht gestaltet. Seit Einführung wurden sie auch nicht angepasst, obwohl das Bundesverfassungsgericht schon in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 festgestellt hat, dass eine pauschale Bedarfsfestsetzung ungenügend ist. Im Gegenteil: Zum 1. April 2011 wurden sogar weitere Schulmaterialien wie beispielsweise Buntstifte aus der Regelsatzberechnung herausgenommen, da diese angeblich mit dem neu eingeführten Bildungs- und Teilhabepaket abgedeckt seien. Das Bildungs- und Teilhabepaket ist jedoch eine weitgehend antragsabhängige Leistung, die von vielen Familien nicht eingelöst werden kann. Darüber hinaus bekommen Familien nur noch 70 der insgesamt 100 Euro direkt zum Schuljahresbeginn ausgezahlt, 30 Euro erst im 2. Schulhalbjahr. Die Leistungen zum Schulbeginn liegen deshalb in Baden-Württemberg regelmäßig um rund 100 Euro unter dem tatsächlichen Bedarf der betroffenen Kinder.

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