Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung von Schleswig-Holstein

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt, dass Kinderrechte mit den Stimmen aller Fraktionen in die Verfassung von Schleswig-Holstein aufgenommen wurden. „Dies ist ein deutliches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft. Wir fordern dies seit Jahren, schließlich wurde die UN-Kinderrechtskonvention bereits 1989 verabschiedet und 1992 vom Deutschen Bundestag ratifiziert “, so Anne Lütkes, Kuratoriumsvorsitzende des Deutschen Kinderhilfswerkes und ehemalige Jugendministerin von Schleswig-Holstein.

Hinsichtlich der Kinderfreundlichkeit geht also Schleswig-Holstein weiterhin mit gutem Beispiel voran. Denn hier ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nicht dem ‚Good-Will’ von Bürgermeistern und Behörden unterworfen, sondern in der Gemeindeordnung gesetzlich verankert.

„Das Deutsche Kinderhilfswerk würde sich sehr wünschen, dass die explizite Verankerung von Kinderrechten auch im Grundgesetz für ganz Deutschland erfolgt. Es ist außerordentlich bedauerlich, dass die Große Koalition in Berlin bisher diese Empfehlung der Kinderkommission ignoriert, Erst mit der Erweiterung der Verfassung würden die Kinderrechte wirklich ihre volle Wirkung entfalten können und auch in der rechtlichen Praxis ein Gegengewicht zu den Rechten der Eltern und der anderen Erwachsenen darstellen können. „Wir hoffen sehr, dass von der Entscheidung des gesamten schleswig-holsteinischen Landtags eine Signalwirkung ausgeht, die irgendwann doch noch im Bundestag ankommt“, so Lütkes weiter.

Seit 1989 besteht die Gemeinschaftsaktion der Landesregierung und des Deutschen Kinderhilfswerkes„Schleswig-Holstein – Land für Kinder“, die durch zahlreiche Projekte und seinem Förderfonds wichtige Beiträge geleistet hat, Schleswig-Holstein zu einem Leuchtturm der Kinderfreundlichkeit in Deutschland zu machen.


Das Deutsche Kinderhilfswerk (www.dkhw.de), Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland, wurde 1972 in München gegründet. Als Initiator und Förderer setzt sich der gemeinnützige Verein seit über 30 Jahren für die Umsetzung der Rechte der Kinder in Deutschland ein.

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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