Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung von Niedersachsen

Zur morgigen Entscheidung des niedersächsischen Landtages über die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung des Landes Niedersachsen erklärt Anne Lütkes, Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderhilfswerkes:


„Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt, dass Kinderrechte in die Verfassung des Landes Niedersachsen aufgenommen werden. Dies ist ein deutliches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft. Die angestrebte Regelung geht aber leider nicht weit genug. Auch das Recht auf Bildung und auf Beteiligung, die Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie die Vorrangstellung des Kindeswohls gehören als Rechte der Kinder in die Verfassung.“


Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt seit langem dafür ein, dass die explizite Verankerung von Kinderrechten auch im Grundgesetz für ganz Deutschland erfolgt. Es ist außerordentlich bedauerlich, dass die Große Koalition in Berlin bisher diese Empfehlung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages ignoriert. Wir hoffen sehr, dass von der Entscheidung des niedersächsischen Landtages eine Signalwirkung ausgeht, die irgendwann doch noch im Bundestag ankommt.


Die Umsetzung der Kinderrechte ist eine Querschnittsaufgabe, die vor dem Hintergrund der zukünftigen Entwicklung unserer Gesellschaft höchste Priorität haben muss. Kinderrechte spielen bisher im Alltag, beim Städtebau und etwa bei der Verkehrsplanung oder in Schulen allenfalls eine untergeordnete Rolle. Hier muss es zu einem Umdenken kommen, das Wohl der Kinder gehört in den Mittelpunkt allen Handelns von Staat und Gesellschaft.“


Bei Rückfragen: Michael Kruse, Pressesprecher und Leiter Information und Öffentlichkeitsarbeit (Tel.: 030/308693-11, mail:  kruse@dkhw.de)



Das Deutsche Kinderhilfswerk (www.dkhw.de), Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland, wurde 1972 in München gegründet. Als Initiator und Förderer setzt sich der gemeinnützige Verein seit über 35 Jahren für die Umsetzung der Rechte der Kinder in Deutschland ein.


Bitte helfen Sie: Spendenkonto 333 11 11, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00

Spenden können Sie aber auch unter www.dkhw.de oder www.chancen-spenden.de 

oder in die Spendendose in Ihrer Nähe.


Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Fax: 030-2795634
Mail: presse@dkhw.de
Internet: www.dkhw.de
Facebook: www.facebook.com/dkhw.de
Twitter: @DKHW_de
Instagram: deutscheskinderhilfswerk_e.v

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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