Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Asylbewerberleistungsgesetz

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Asylbewerberleistungsgesetz. „Rund 40.000 Flüchtlingskinder in Deutschland können jetzt auf mehr Fairness hoffen“, erklärt der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat dem kinderpolitischen Trauerspiel des Asylbewerberleistungsgesetzes die Rote Karte gezeigt. Die Bundesregierung darf jetzt nicht weiter auf Zeit spielen und das Grundrecht der Flüchtlingskinder auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verletzen. Die sehr deutlichen Worte des Bundesverfassungsgerichtes zur Berechnung und zur Höhe des Regelsatzes sowie die festgelegte Übergangsregelung zeigen, dass gesetzliche Gestaltungsspielräume ihre Grenzen haben. Die Bundesregierung sollte diese Spielräume nicht mehr zum Nachteil von Flüchtlingskindern nutzen“ so Krüger weiter.Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte die Bundesregierung das Urteil auch dazu nutzen, den generellen Umgang mit Flüchtlingskindern zu überdenken. Das Asylbewerberleistungsgesetz und weitere Regelungen bewirken, dass Kinder in Deutschland unter Bedingungen heranwachsen, die ihnen elementare Lebenschancen und eine gesunde Entwicklung vorenthalten. So haben sie nur bei einer akuten Erkrankung oder Schmerzen das Recht auf medizinische Behandlung. Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte, Zahnspangen, Rollstühle oder die Behandlung schlecht verheilter Knochenbrüche werden in der Praxis nicht oder nur nach zähen Verhandlungen gewährt. „Die Lebensbedingungen von Kindern, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, widersprechen Artikel 27 der UN-Kinderrechtskonvention, wonach jedes Kind ein Recht auf einen seiner Entwicklung angemessenen Lebensstandard hat, ebenso wird die von Artikel 26 garantierte soziale Sicherheit nicht gewährleistet. Ein Leben unter den Bedingungen des Asylbewerberleistungsgesetzes gefährdet das Kindeswohl und stellt eine Verletzung des Diskriminierungsverbots gemäß Grundgesetz und nach Artikel 2 der UN-Kinderrechtskonvention dar“ so Krüger abschließend.

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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