Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Maßnahmen zur Bekämpfung von Cybergrooming und Kinderpornografie im Internet

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die heute im Bundesrat zur Abstimmung stehenden Änderungen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung zur Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings und zur Zulassung der sogenannten Keuschheitsprobe zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet als einen guten ersten Schritt. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation müssen Kinder im Internet mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln vor Cybergrooming geschützt werden. Die Zulassung der sogenannten Keuschheitsprobe gibt Ermittlerinnen und Ermittlern zukünftig mehr Möglichkeiten zur Ermittlung und Überführung von Sexualstraftäterinnen und Sexualstraftätern im Internet.

"Das Strafrecht muss bei Cybergrooming früher als bisher greifen. Dabei sollte jeder Versuch des Cybergroomings strafbar sein. Neben den Strafverschärfungen braucht es aber vor allem auch mehr Ermittlerinnen und Ermittler bei Polizei und Staatsanwaltschaften. Verstärkte Kontrollen können dazu beitragen, dass Kinder soziale Netzwerke ebenso wie Apps mit Kommunikationsfunktionen angstfreier nutzen können. Allen potentiellen Täterinnen und Täter muss klar sein, dass bereits jeder Versuch des Cybergroomings ausnahmslos strafbar ist", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Wenn speziell geschulte Ermittlerinnen und Ermittler zukünftig mithilfe von durch Künstliche Intelligenz erzeugten kinderpornografischen Bildern im Darknet besser als bisher ermitteln und Täterinnen und Täter überführen können, ist das ein guter Ansatz für mehr Schutz für Kinder im Internet. Aufgrund der massiven Probleme in diesem Bereich sind entsprechende Ermittlungsbefugnisse notwendig und werden dazu beitragen, Kinder besser als bisher zu schützen", so Lütkes weiter.

Neben den notwendigen Verschärfungen im Strafrecht braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes gegenüber dem Problem des Cybergroomings auch eine bessere Förderung der Medienkompetenz von Kindern. Hier sind Eltern und Schulen, aber auch Anbieter von Mediendiensten gleichsam in der Pflicht. Eine Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes hat ergeben, dass bei nur 20 Prozent der befragten Grundschülerinnen und Grundschüler Cybergrooming Thema im Unterricht war. Schulen müssen folglich wesentlich früher als bisher im Unterricht aufklären und den Kindern Strategien und Methoden vermitteln, wie sie Gefährdungen vermeiden und wie sie im Fall eines Übergriffs reagieren sollten. Gleichzeitig müssen Medien-Diensteanbieter für Kinder leicht auffindbare und bedienbare Melde- und Beschwerdemechanismen vorhalten, damit Kinder digitale Medien möglichst unbeschwert nutzen können.

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Mail:  presse@dkhw.de
Internet: www.dkhw.de  und www.facebook.com/dkhw.de 
Twitter: @DKHW_de

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

Diese Nachrichten könnten Sie noch interessieren

Dreitägige Online Fortbildung "Kinderrechtebasierte Demokratiebildung im Hort- und Ganztagsbereich"

Mit dem Ausbau des Ganztagsangebotes rücken Fragen der kindgerechten Gestaltung und Qualitätssicherung in den Fokus. Wie lassen sich Kinderrechte im pädagogischen Alltag konkret umsetzen? Wie können Kinder in ihrer Entwicklung zu selbstbewussten, demokratisch handelnden Persönlichkeiten gestärkt werden? 

In unserer dreitägigen Fortbildung erhalten Mitarbeitende, Leitungen und Berater*innen aus…

Das Wort Kinderrechte steht in großen Buchstaben vor dem Brandenburger Tor. Hinter den überdimensionierten Buchstaben stehen Kinder.
Weltkindertag

Große Mitmach-Aktion zum Weltkindertag 2026 gestartet!

Was brauchen Kinder und Jugendliche, um gestärkt für die Zukunft zu sein? Das wollen wir in diesem Jahr bundesweit von jungen Menschen wissen! Jetzt mitmachen und eure kreativen Antworten bis zum 1. September an uns zurücksenden.

Zwei Hände halten ein Handy vor einem aufgeklappten Laptop. Ein Chatbot-Symbol sowie ein Mikrofon-Symbol ist über das Bild gelegt.
Kinder und Medien

Gutachten Kinderrechte und KI

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, dass die EU-KI-Verordnung auf ihre kinderrechtlichen Anknüpfungspunkte analysiert und Schritte für eine Advocacy-Strategie setzt, mit welcher die Kinderrechte besser in der Umsetzung der Verordnung berücksichtigt werden können. Nach der Veröffentlichung 2025 liegt nun auch die englischsprachige Übersetzung vor.