Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Maßnahmen zur Bekämpfung von Cybergrooming und Kinderpornografie im Internet

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die heute im Bundesrat zur Abstimmung stehenden Änderungen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung zur Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings und zur Zulassung der sogenannten Keuschheitsprobe zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet als einen guten ersten Schritt. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation müssen Kinder im Internet mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln vor Cybergrooming geschützt werden. Die Zulassung der sogenannten Keuschheitsprobe gibt Ermittlerinnen und Ermittlern zukünftig mehr Möglichkeiten zur Ermittlung und Überführung von Sexualstraftäterinnen und Sexualstraftätern im Internet.

"Das Strafrecht muss bei Cybergrooming früher als bisher greifen. Dabei sollte jeder Versuch des Cybergroomings strafbar sein. Neben den Strafverschärfungen braucht es aber vor allem auch mehr Ermittlerinnen und Ermittler bei Polizei und Staatsanwaltschaften. Verstärkte Kontrollen können dazu beitragen, dass Kinder soziale Netzwerke ebenso wie Apps mit Kommunikationsfunktionen angstfreier nutzen können. Allen potentiellen Täterinnen und Täter muss klar sein, dass bereits jeder Versuch des Cybergroomings ausnahmslos strafbar ist", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Wenn speziell geschulte Ermittlerinnen und Ermittler zukünftig mithilfe von durch Künstliche Intelligenz erzeugten kinderpornografischen Bildern im Darknet besser als bisher ermitteln und Täterinnen und Täter überführen können, ist das ein guter Ansatz für mehr Schutz für Kinder im Internet. Aufgrund der massiven Probleme in diesem Bereich sind entsprechende Ermittlungsbefugnisse notwendig und werden dazu beitragen, Kinder besser als bisher zu schützen", so Lütkes weiter.

Neben den notwendigen Verschärfungen im Strafrecht braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes gegenüber dem Problem des Cybergroomings auch eine bessere Förderung der Medienkompetenz von Kindern. Hier sind Eltern und Schulen, aber auch Anbieter von Mediendiensten gleichsam in der Pflicht. Eine Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes hat ergeben, dass bei nur 20 Prozent der befragten Grundschülerinnen und Grundschüler Cybergrooming Thema im Unterricht war. Schulen müssen folglich wesentlich früher als bisher im Unterricht aufklären und den Kindern Strategien und Methoden vermitteln, wie sie Gefährdungen vermeiden und wie sie im Fall eines Übergriffs reagieren sollten. Gleichzeitig müssen Medien-Diensteanbieter für Kinder leicht auffindbare und bedienbare Melde- und Beschwerdemechanismen vorhalten, damit Kinder digitale Medien möglichst unbeschwert nutzen können.

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Mail:  presse@dkhw.de
Internet: www.dkhw.de  und www.facebook.com/dkhw.de 
Twitter: @DKHW_de

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

Diese Nachrichten könnten Sie noch interessieren

Spiel und Bewegung

Beeskow bleibt „Kinderfreundliche Kommune“

Der Verein Kinderfreundliche Kommunen verlängert das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ für die Stadt Beeskow um weitere drei Jahre. Damit würdigt der Verein den zweiten Aktionsplan, mit dem die Stadt die nachhaltige Verankerung der Interessen von Kindern und Jugendlichen in der Verwaltung sowie auf der gesamten lokalen Ebene fortsetzt. Dieser knüpft an die erfolgreich umgesetzten Maßnahmen des…

Ein Junge sitzt auf einer Mauer. Er trägt einen grauen Kapuzenpulli und hat die Kapuze über den Kopf gezogen. Vor ihm spielen Kinder Fußball.
Spiel und Bewegung

Bürgergeldreform nicht auf dem Rücken von Kindern

Es sollte beim neuen Grundsicherungsgeld keine Sanktionen für Familien mit Kindern geben.

Ein Kind rutscht auf einem Spielplatz eine Rutsche hinunter
Spiel und Bewegung

Deutsches Kinderhilfswerk hofft auf ein klares JA beim Bürgerentscheid gegen Spielplatzverkauf in Schwerin

Das Deutsche Kinderhilfswerk hofft beim Bürgerentscheid in Schwerin auf ein klares Votum gegen den Verkauf des Spielplatzes „Kieler Straße“. „Wir bitten alle wahlberechtigten Schwerinerinnen und Schweriner nachdrücklich, sich am Bürgerentscheid zu beteiligen und im Sinne der Kinder mit JA zu stimmen. Dabei hoffen wir natürlich auch auf die Unterstützung möglichst vieler 16- und 17-jähriger…

Wie nehmen Sie uns wahr?

Damit wir unsere Arbeit und Kommunikation noch besser an Ihren Bedürfnissen ausrichten können, laden wir Sie zur Teilnahme an einer Umfrage im Rahmen des Spendenmonitors ein. Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und unterstützen Sie uns mit Ihrer Einschätzung. Ihre Rückmeldung stärkt unsere Arbeit für Kinder.

Die Befragung ist anonym, sicher und datenschutzkonform.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!