Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Initiative der Kinderkommission zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Initiative der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz einen interfraktionellen Antrag zu initiieren. Damit zieht die Kinderkommission den logischen Schluss aus der Expertenanhörung vom
20. November, in der die Notwendigkeit der Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung sehr deutlich geworden ist. Durch einen interfraktionellen Antrag besteht jetzt die Chance einer sachorientierten Debatte, um parteiüber-
greifend für Kinder in Deutschland zu handeln.

„Der Staat muss stärker in die Pflicht genommen werden, wenn es um die Verdeutlichung seiner Verantwortung für kindgerechte Lebensverhältnisse und Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen geht“ betont die Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderhilfswerkes, Dr. Heide-Rose Brückner, heute in Berlin. „Wichtig ist dabei, dass die Kinderrechte als Grundrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden. Nur so ist gewährleistet, dass Kindern in Deutschland eine starke einklagbare Rechtsposition zugestanden wird“, so Brückner weiter.

Deshalb schlägt das Deutsche Kinderhilfswerk vor, folgende Regelung ins Grundgesetz aufzunehmen: „Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Entfaltung ihrer selbstbestimmten und verantwortungsfähigen Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung, den Schutz vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewalt sowie vor Vernachlässigung und Ausbeutung. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt. Staat und Gesellschaft stellen diese Rechte sicher, sorgen für eine Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen sie betreffenden Entscheidungen und stellen für alle Kinder und Jugendlichen altersgerechte Lebensbedingungen sicher, die ihren Anlagen und Fähigkeiten entsprechen. Die Fähigkeit der Kinder und Jugendlichen zu selbständigem, verantwortlichem Handeln ist zu berücksichtigen.“


Das Deutsche Kinderhilfswerk (www.dkhw.de), Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland, wurde 1972 in München gegründet. Als Initiator und Förderer setzt sich der gemeinnützige Verein seit über 30 Jahren für die Umsetzung der Rechte der Kinder in Deutschland ein.
Bitte helfen Sie: Spendenkonto 333 11 11, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00
Spenden können Sie aber auch unter www.dkhw.de

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Fax: 030-2795634
Mail: presse@dkhw.de
Internet: www.dkhw.de
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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