Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt geplante Gesetzesänderungen zur Stärkung der Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche im Saarland

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die geplanten Gesetzesänderungen zur Stärkung der Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche im Saarland. Mit dem neuen Saarländischen Junge-Menschen-Beteiligungsgesetz und den Änderungen im Kommunalselbstverwaltungsgesetz wird aus Sicht der Kinderrechtsorganisation eine gute Grundlage zur besseren Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention im Saarland (UN-KRK) geschaffen. Gleichzeitig appelliert das Deutsche Kinderhilfswerk an den Saarländischen Landtag, sowohl das Wahlalter bei Kommunal- und Landtagswahlen abzusenken als auch die Verankerung von Beteiligungsrechten in der Landesverfassung voranzutreiben.

„Insbesondere mit dem Junge-Menschen-Beteiligungsgesetz geht es im Saarland bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention einen großen Schritt vorwärts. Wie der aktuelle Kinder- und Jugendbericht im Saarland zeigt, ist das Interesse zur Beteiligung bei saarländischen Jugendlichen stark ausgeprägt, Partizipationserfahrungen haben aber nur wenige von ihnen. Im bundesweiten Vergleich ist das Gesetz ein Vorzeigeprojekt und ähnlich weitreichende Bestimmungen werden nur in wenigen anderen Bundesländern umgesetzt“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen zweiten Lesung des Gesetzes zur Beteiligung von jungen Menschen im Saarland (Saarländisches Junge-Menschen-Beteiligungsgesetz - SJMBG) im Landtag des Saarlandes.

„Mit dem Junge-Menschen-Beteiligungsgesetz führt das Saarland als 13. Bundesland eine eigene Fach- und Servicestelle zur Kinder- und Jugendbeteiligung ein. Dabei ist diese Stelle zentraler Bestandteil des Gesetzes, da ohne sie die Umsetzung der geplanten Maßnahmen nicht möglich wäre. Das Deutsche Kinderhilfswerk empfiehlt, dass sich die Servicestelle an bestehenden und bewährten Strukturen im Saarland orientiert und in enger Kooperation mit bereits etablierten Akteuren wie dem Landesjugendring zusammenarbeitet“, so Hofmann weiter.

Zum weiteren Ausbau der Beteiligungsrechte junger Menschen appelliert das Deutsche Kinderhilfswerk an den Saarländischen Landtag, sowohl das Wahlalter bei Kommunal- und Landtagswahlen abzusenken als auch die Verankerung von Beteiligungsrechten in der Landesverfassung voranzutreiben. Im saarländischen Kinder- und Jugendbericht geben 40 Prozent der befragten 15- bis 17-jährigen an, dass es wichtig oder sogar sehr wichtig ist, vor der Volljährigkeit an politischen Wahlen teilzunehmen. Mittlerweile dürfen Menschen ab 16 Jahren bereits in sechs Bundesländern bei Landtagswahlen und in elf Bundesländern auf kommunaler bzw. bezirklicher Ebene wählen. Zusätzlich zu der dafür notwendigen Verfassungsänderung zur Reform des Wahlalters empfiehlt das Deutsche Kinderhilfswerk die explizite Aufnahme des Vorrangs des Kindeswohls nach Artikel 3 Abs. 1 UN-KRK und des Beteiligungsrechts nach Artikel 12 UN-KRK in die Landesverfassung. Hierfür sind die Landesverfassungen von Bremen und Hessen gute Beispiele.

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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