Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt geplante finanzielle Unterstützung des Bundes für Kita-Investitionen

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die geplante weitere finanzielle Unterstützung des Bundes von Ländern und Kommunen für Investitionen in zusätzliche Plätze in der Kindertagesbetreuung. Der morgen im Bundestag diskutierte Gesetzentwurf der Bundesregierung und die damit anvisierte Erhöhung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“, mit der 100.000 zusätzliche Kita-Plätze geschaffen werden sollen, wird die angespannte Situation in diesem Bereich deutlich entlasten. Zugleich kann dieser Ausbau aber nur ein erster Schritt sein, da Elternbefragungen des Deutschen Jugendinstituts einen wesentlich höheren Bedarf an Kita-Plätzen ergeben haben.

„Die Aufstockung des Sondervermögens ‚Kinderbetreuungsausbau‘ um rund 1,1 Milliarden Euro in den nächsten vier Jahren ist wichtig und richtig. Der Bedarf an Kita-Plätzen hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Mit dem quantitativen Ausbau muss aber im Interesse der betreuten Kinder auch eine Erhöhung der Kita-Qualität einhergehen. Deshalb unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf geforderte Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder, mit der auch Investitionen aus dem Sondervermögen in die Kita-Qualität möglich wären. So wichtig der quantitative Ausbau auch ist, die Qualität der Kindertageseinrichtungen darf dabei nicht auf der Strecke bleiben“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Bei der Festlegung von Qualitätsstandards kommt es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes darauf an, dass der von Bund und Ländern eingeschlagene Weg zur Verbesserung der Qualität in Kitas und Kindertagespflege konsequent weiterverfolgt wird. Eine im Dezember letzten Jahres von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie hat gezeigt, dass sich neben zahlreichen Fachverbänden auch die Eltern für bundesweit verbindliche Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen in den Bereichen Personalschlüssel, Verpflegung und Ausbildung der Fachkräfte aussprechen. Bereits zur Vorstellung des Zwischenberichts von Bund, Ländern und Kommunen zur Kita-Qualität im November letzten Jahres hatte das Deutsche Kinderhilfswerk mit 15 Verbänden und Nichtregierungsorganisationen in einem gemeinsamen Aufruf für die Einführung bundeseinheitlicher Qualitätsstandards geworben. Wörtlich heißt es im Aufruf der Verbände: Eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zahlt sich nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Gesellschaft aus, da eine gute frühkindliche Bildung und Erziehung unterschiedliche Startbedingungen und Zukunftschancen wirksam ausgleichen kann. Sie trägt dazu bei, Bildungsnachteile abzubauen, Armut zu überwinden und Lebensverläufe wirtschaftlich und sozial zu stabilisieren. Für die dringend erforderliche Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung braucht es eine große politische Anstrengung sowie erhebliche Mehrausgaben, für die Bund, Länder und Kommunen gemeinsame Verantwortung tragen. Es braucht aber auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern, Gewerkschaften, Verbänden und Elternvertreter/innen, die den Prozess begleiten.

 

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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