Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt geplante Absenkung der Altersgrenze bei Europawahlen

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte nachdrücklich die geplante Absenkung der Altersgrenze bei Europawahlen auf 16 Jahre. Mit der Absenkung nimmt der Bundestag eine wichtige Chance zum Ausbau der Partizipationsrechte von Jugendlichen wahr. Gerade angesichts des aktuellen demografischen Wandels ist eine Stärkung der Beteiligungsrechte für junge Menschen ein entscheidender Faktor für eine zukunftssichere Gesellschaftspolitik, die mittelfristig auch eine Absenkung des Wahlalters für weitere Volksvertretungen nach sich ziehen sollte.

"Die Absenkung der Altersgrenze bei Europawahlen auf 16 Jahre ist mehr als überfällig. Damit werden die Partizipationsrechte von voraussichtlich 1,4 Millionen Jugendlichen gestärkt. Kinder und Jugendliche verfolgen gesellschaftliche Prozesse sehr aufmerksam, fühlen sich jedoch mit ihren Interessen und Bedürfnissen nicht berücksichtigt und zu einem großen Teil von den politischen Parteien nicht vertreten. Dabei sind gerade sie diejenigen, die am längsten von heute getroffenen politischen Entscheidungen betroffen sein werden. Die Absenkung des Wahlalters bei Landtags- und Kommunalwahlen in zahlreichen Bundesländern hat gezeigt, dass unsere Demokratie von der politischen Partizipation von Jugendlichen durch das Wahlrecht profitiert. Um die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker in politische Entscheidungsprozesse einzubinden, tritt das Deutsche Kinderhilfswerk dafür ein, die Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen, also von der Europa- bis zu den Kommunalwahlen, zunächst auf 16 Jahre und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abzusenken", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Neben einer Absenkung des Wahlalters braucht es nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zudem eine Stärkung der Beteiligungsstrukturen in Kita, Schule und Jugendhilfe, sowie einen Ausbau kommunalpolitischer Beteiligungslandschaften, etwa durch Kinder- und Jugendparlamente mit verbindlichen Beteiligungskonzepten und Mitwirkungsrechten. So wie Mitwirkungsinitiativen vor allem dort funktionieren, wo es eine Begleitung durch Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe gibt, sollte ein Wahlrecht für Jugendliche zu einer Kultur der Demokratiebildung führen, die eine Legitimation unseres demokratischen Systems nachhaltig stärkt.

Zum Thema Wahlalter hat das Deutsche Kinderhilfswerk die Broschüre "Absenkung des Wahlalters - Eine Auseinandersetzung mit Argumenten gegen eine Absenkung der Altersgrenzen bei politischen Wahlen" veröffentlicht. Die Publikation fasst die gängigen Argumente gegen eine Absenkung des Wahlalters aus den zahlreichen Debatten zusammen und stellt entsprechende Fachbeiträge zur Seite, welche die Gegenargumente insbesondere aus kinderrechtlicher Perspektive entkräften. Dabei wird beispielsweise dem Argument begegnet, dass die Absenkung des Wahlalters negative Folgen für die Demokratie habe und zu einer Stärkung der Parteien an den extremen politischen Rändern führe. Ein weiterer Beitrag tritt der Behauptung entgegen, dass Jugendliche aufgrund von noch nicht voll entwickelten kognitiven Fähigkeiten, die Verantwortung, die mit einer Teilnahme an Wahlen einhergeht, nur unzureichend wahrnehmen könnten. Die Broschüre kann beim Deutschen Kinderhilfswerk im Online-Shop bestellt werden oder steht unter www.dkhw.de/Argumentationshilfe-Wahlalterabsenkung  zum kostenlosen Download bereit.

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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