Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Einsetzung eines Internet-Ausschusses im Deutschen Bundestag

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Einsetzung eines Internet-Ausschusses im Deutschen Bundestag. „Bei der Arbeit des Ausschusses muss es natürlich darum gehen, die Gesetzgebung an die Bedingungen unserer digitalen Gesellschaft anzupassen. Gleichzeitig fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine stärkere Berücksichtigung von Kinderinteressen bei der Gestaltung von Netzpolitik. Das beginnt beim Daten- und Verbraucherschutz. Dieser sollte spezifische Kinderinteressen und Kinderkompetenzen berücksichtigen, insbesondere bei Sozialen Netzwerkdiensten. Datenschutzbestimmungen müssen auf verschiedene Nutzergruppen hin angepasst werden, so dass kindliche Zielgruppen mit ihren spezifischen Kompetenzen Berücksichtigung erfahren“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Einsetzung des Ausschusses Digitale Agenda des Deutschen Bundestages.

„Kinder brauchen zudem sichere und ihren Interessen entsprechende Surfräume, ohne finanzielle Hürden oder ein Inhaltsangebot, das sie übermäßig mit Werbung konfrontiert. Zudem müssen Fragen des Urheberrechts so beantwortet werden, dass dabei pädagogische Arbeit mit Kindern zum Thema Internet nicht zusätzlich erschwert wird. Und auch die Gestaltung einer an den Bedürfnissen und Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen ausgerichteten Jugendmedienschutzpolitik ist längst überfällig“ so Hofmann weiter.

Der Jugendmedienschutz steht mit dem Internet heute vor einer ganz neuen Herausforderung. Das massenhafte Onlineangebot, zunehmend erweitert durch nutzergenerierte Inhalte, verbreitet sich in internationalen Netzwerken. Diese entziehen sich der nationalen Gesetzgebung und verhindern oder erschweren bisherige Formen der Zugangsbeschränkung durch Jugendschutzgesetze. Altersfreigaben nutzen im Internet wenig. Daher gilt es, Jugendschutz pragmatisch an den aktuellen Stand der Technik und Produktions- bzw. Rezeptionszusammenhänge anzupassen, ohne die Bedürfnisse von Nutzern, Eltern und Kindern aus dem Blick zu verlieren. Einerseits muss die Verantwortung der Inhalteanbieter gestärkt werden, andererseits bedarf es standardisierter Zugangsregelungen von Nutzern zu altersbeschränkten Inhalten.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist zudem die Einführung einer intuitiv verständlichen Kennzeichnung von Internetseiten sinnvoll. Diese sollte sich nicht nur in einer Altersempfehlung erschöpfen, sondern auch Aufschluss über Gründe für diese Empfehlung bieten (Gewalthaltigkeit, sexuelle Darstellungen, menschenverachtende Sprache etc.). Es sollte Eltern und den jungen Internetnutzern möglich sein, sofort zu erkennen, ob ein Inhalt ihrem Alter aus Jugendschutzperspektive angemessenen ist. So ermöglichen wir Kindern und Jugendlichen die Entwicklung einer Urteilsfähigkeit, welche Inhalte ihren individuellen Bedürfnissen und Kompetenzen entsprechen. Empfehlungen sollten durch Seitenanbieter selbst vorzunehmen sowie durch nutzerautonome Jugendschutzprogramme auslesbar sein. Damit hätten Erziehungsberechtigte die Wahl, ob sie Kindern bestimmte Inhalte im Internet zugänglich machen oder nicht.

 

 

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Fax: 030-2795634
Mail: presse@dkhw.de
Internet: www.dkhw.de
Facebook: www.facebook.com/dkhw.de
Twitter: @DKHW_de
Instagram: deutscheskinderhilfswerk_e.v

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

Diese Nachrichten könnten Sie noch interessieren

Jugendliche arbeiten bei einer Veranstaltung mit Karteikarten, die sie auf dem Boden verteilen und sich anschauen..
Demokratiebildung

Neue Förderung: Sonderfonds U18 für Kinder- und Jugendprojekte rund um die Bundestagswahl

Ab sofort können gemeinnützige Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie Kommunen Anträge beim Förderfonds „U18 – Kinder- und Jugendbeteiligung zur Bundestagswahl 2025“ des Deutschen Kinderhilfswerkes stellen. Aber auch für Kinder und Jugendliche selbst besteht die Möglichkeit, über einen Jugendfonds eine Förderung für ein Projekt zu erhalten. Der Sonderfonds U18 ist mit insgesamt 100.000 Euro…

Verbände-Appell: „Kindergesundheit stärkt alle” – Künftige Bundesregierung muss gesunde Ernährung von Kindern fördern

Im Vorfeld der Bundestagswahl fordern Wissenschafts-, Ärzte- und Verbraucherverbände sowie Kinderrechtsorganisationen einen besseren Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Etwa jede*r siebte Minderjährige in Deutschland sei von Übergewicht oder Adipositas betroffen, Kinder aus ärmeren Familien in besonderem Maße. Die künftige Bundesregierung müsse deshalb eine gesunde Ernährung aller…

Grafik zur U18 Wahl
Beteiligung

U18-Bundestagswahl vom 07. bis 14. Februar 2025

Vom 07. bis zum 14. Februar öffnen deutschlandweit die von jungen Menschen selbstorganisierten Wahllokale der U18-Bundestagswahl. Damit rücken die Fragen und Interessen der jungen Generation verstärkt in den Fokus, ihre Stimmen werden so im Wahlkampf besser gehört. Zugleich ermöglicht die U18-Bundestagswahl politische Jugendbildung und fördert das Verständnis für demokratische…