Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Einigung beim Unterhaltsvorschuss

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die nach Medienberichten erzielte Einigung bei der Reform des Unterhaltsvorschusses. Gleichzeitig hofft der Verband, dass im parlamentarischen Verfahren noch weitere Verbesserungen möglich werden, die Alleinerziehenden und ihren Kindern aus der Armut helfen. „Insbesondere das Inkrafttreten der Reform zum 1. Juli sehen wir skeptisch. Hier hätten wir uns eine Regelung gewünscht, dass der Ausbau des Unterhaltsvorschusses rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt. Den Wegfall der Altersgrenze und der Einschränkungen bei der Bezugsdauer wird von uns vorbehaltlos begrüßt“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die jetzt erzielte Einigung, nach der der Anspruch für ältere Kinder bis 18 Jahren nur wirksam wird, wenn das Kind nicht auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil bei Hartz-IV-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt, sehen wir ebenfalls kritisch. Auch hier sollte es bei den Beratungen im Bundestag noch Änderungen geben“, so Hofmann weiter.

Verbesserungen sollte es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch bei der Anrechnung des Kindergeldes geben. Vor dem Hintergrund der hälftigen Anrechnung im Unterhaltsrecht ist das nicht nachvollziehbar. Außerdem sollte es gerade für Alleinerziehende zukünftig möglich sein, Sozialleistungen möglichst bei nur einer staatlichen Stelle beantragen zu können. Damit würde ein Hin- und Herschieben zwischen Jobcentern, Jugendämtern, Familienkassen und Wohngeldbehörden entfallen und gleichzeitig sichergestellt, dass Alleinerziehende und ihre Kinder nicht unter das Existenzminimum rutschen, weil nicht alle zustehenden Sozialleistungen beantragt wurden.

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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