Der Bundesrat hat heute die Bundesregierung aufgefordert, für gesetzliche Klarstellung in Sachen Kinderlärm zu sorgen (Drucksache 831/09). Der Bundesrat empfiehlt eine Änderung der Baunutzungsverordnung, des Bundesimmissionsschutzgesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch.
„Wir begrüßen den Beschluss der Bundesländer, gleichzeitig können sie, wie das Land Berlin, ihre Zuständigkeit für den sozialen Lärm nutzen und das Spiel von Kindern selbst privilegieren“, so Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Die Neuregelung des Landes-Immissionsschutzgesetzes in Berlin (LImSchG Bln), die im Januar das Berliner Abgeordnetenhaus passiert hat, weist den richtigen Weg. Nun sind die anderen Bundesländer aufgefordert, das Signal aus Berlin aufzugreifen.
„Eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der Baunutzungsverordnung ist darüber hinaus richtig und wichtig. Allerdings werden davon wohl eher jüngere Kinder in Kitas, jedoch nicht ältere Kinder profitieren, die Spiel- und Bolzplätze nutzen,“ so Lütkes weiter. Auch ihnen muss es möglich sein, ihrem Bewegungsdrang im öffentlichen Raum nachzugehen. Um den durch spielende Kinder und Jugendliche erzeugten Lärm grundsätzlich zu privilegieren, ist eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz sinnvoll.
Bei Rückfragen: Michael Kruse, Pressesprecher und Leiter Information und Öffentlichkeitsarbeit (Tel.: 030/308693-11, mail: kruse@dkhw.de)
Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützte durch seine Förderfonds allein in 2008 mehr als 371 Projekte mit insgesamt 484.006,65 Euro. Der Kindernothilfefonds hat seit seiner Gründung unverschuldet in Not geratenen Familien mit über einer Million Euro geholfen. Die Spendendosen stehen in ganz Deutschland an 60.000 Standorten, die von 9 Standortbetreuern und 3 Regionalbeauftragten regelmäßig besucht werden. Einmal im Jahr tauschen sie die Dosen aus bzw. werben ständig um neue Standorte.
In den letzten 30 Jahren konnten insgesamt über 30 Millionen Euro gesammelt werden. Unterstützt wurden beispielsweise die Berliner Märchentage, das Anne-Frank-Zentrum, das Spielmobil „Rote Rübe“ in Kassel, die kinderkulturelle Einrichtung „Haus Steinstraße“ in Leipzig sowie die „Pädagogische Aktion“ in München. Stets war uns die Beteiligung von Kindern wichtig.
Das Deutsche Kinderhilfswerk (www.dkhw.de), Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland, wurde 1972 in München gegründet. Als Initiator und Förderer setzt sich der gemeinnützige Verein seit über 35 Jahren für die Umsetzung der Rechte der Kinder in Deutschland ein.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.