Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Ausbau der Kinderrechte in der Schleswig-Holsteinischen Landesverfassung

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt den heute vom Schleswig-Holsteinischen Landtag beschlossenen Ausbau der Kinderrechte in der Landesverfassung. „Durch die Neufassung des Kinderrechtsartikels in der Schleswig-Holsteinischen Verfassung wird endlich festgelegt, dass Kinder und Jugendliche Träger von eigenen Rechten sind. Hier hatte die bisherige Staatszielbestimmung der Verfassung ein erhebliches Defizit. Der Ausbau der Kinderrechte verdeutlicht vor allem sehr viel stärker als bislang die Verantwortung von Staat und Eltern, sich bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten gegenüber Kindern am Vorrang des Kindeswohls zu orientieren“ betont die Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderhilfswerkes, Dr. Heide-Rose Brückner. „Das gilt für Entscheidungen von Behörden, etwa bei der Planung von Wohnvierteln oder beim Straßenbau, ebenso wie für Entscheidungen der Eltern für eine bestimmte Schule oder Betreuungsform. Insgesamt wird der Staat stärker in die Pflicht genommen, wenn es um die Wahrnehmung seiner Verantwortung für kindgerechte Lebensverhält­nisse und um gleiche Entwicklungschancen für alle Kinder und Jugendlichen geht. Angesichts der aktuellen Debatte über wachsende Kinderarmut, unterschiedliche Bildungschancen, ein Auseinanderdriften der Gesellschaft in Reich und Arm und häufige Fälle von Vernachlässigung ist dies ein wichtiges Signal“ so Brückner weiter.

Bei aller Freude über die Verfassungsänderung hätte sich das Deutsche Kinderhilfswerk aber durchaus eine weitergehende Formulierung vorstellen können. Das gilt zum Beispiel für den Schutz vor Kinderarmut und das Recht auf Beteiligung ebenso wie für die Vorrangstellung des Kindeswohls. Damit hätten insgesamt die Kinder und Jugendlichen nach der UN-Kinderrechtskonvention zustehenden Rechte auf besondere Fürsorge und Unterstützung, auf Förderung und Schutz, eine gewaltfreie und sie schüt­zende Erziehung, auf Bildung und Ausbildung, auf eine Erziehung zu demokratischen Einwohnerinnen und Einwohnern, auf ihre angemessene Beteiligung am politischen und gesellschaftlichen Leben sowie die Vorrangstellung des Kindeswohls in der Landesverfassung normiert werden können.


Bei Rückfragen: Michael Kruse, Pressesprecher und Leiter Information und Öffentlichkeitsarbeit

Das Deutsche Kinderhilfswerk (www.dkhw.de), Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland, wurde 1972 in München gegründet. Als Initiator und Förderer setzt sich der gemeinnützige Verein seit über 35 Jahren für die Umsetzung der Rechte der Kinder in Deutschland ein.

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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