Das Deutsche Kinderhilfswerk bedauert außerordentlich, dass durch eine Anwohnerklage vor dem Verwaltungsgericht Berlin das Projekt „Temporäres Spiel auf der Gudvanger Straße“ in Berlin-Pankow erneut gestoppt wird.
„Nach den Gesprächen der letzten Wochen und Monate und dem Kompromissvorschlag, wonach nur noch ein Spieltermin pro Monat vorgesehen ist, hatten wir auf Einsicht bei den Anwohnern gehofft. Es ist schon ein Trauerspiel, dass weiterhin gegen dieses ambitionierte Modellprojekt juristisch vorgegangen wird. Das ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein weiterer Beleg für die latente Kinderfeindlichkeit unserer Gesellschaft. Das Verwaltungsgericht Berlin hat jetzt die Aufgabe, den berechtigten Ansprüchen der Elterninitiative und ihrer Kinder sowie den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention und der darin normierten Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Kindern betreffenden Entscheidungen Geltung zu verschaffen und die Klage abzuweisen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„In Städten wie Bremen und Frankfurt/Main sind temporäre Spielstraßen als Beispiele intelligenter Platznutzung in dicht bebauten Gebieten schon heute Realität. Dort werden sie sowohl von den Kindern als auch von den Anwohnern gut angenommen und bereichern das Leben aller Beteiligten. Das muss auch in Berlin möglich sein. Schließlich weist das Gebiet um die Gudvanger Straße eine Unterversorgung an Spielflächen aus. Das im Berliner Kinderspielplatzgesetz festgeschriebene Verhältnis von einem Quadratmeter an Spielfläche pro Einwohner wird hier nicht erreicht. Temporäre Spielflächen sind vielerorts die einzige Möglichkeit, den Anforderungen für eine ausreichende Bewegung von Kindern im Freien gerecht zu werden. Ansonsten führt die Unterversorgung zu einem Rückzug in die Binnenräume und vor die Bildschirme mit allen bekannten gesundheitlichen und sozialen Folgen“, so Hofmann weiter.
Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt das Modellprojekt „Temporäres Spiel auf der Straße“ an der Gudvanger Straße mit 5.000 Euro. Denn die Bedingungen für das Spiel von Kindern draußen haben sich in den letzten Jahren drastisch verschlechtert. Gerade in Wohngebieten fahren Autos zu schnell oder nehmen parkend den Kindern den Platz zum Spielen. Mit einer temporären Spielstraße holen sich die Menschen, insbesondere die Kinder, zumindest zeitweilig die Straße als Spielort zurück.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.