Deutsches Kinderhilfswerk bedauert Ablehnung der Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk bedauert die heutige Ablehnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, das Wahlalter bei Landtagswahlen auf 16 Jahre abzusenken. Damit verpasst der Landtag die Chance, ein wichtiges kinderpolitisches Signal nicht nur für Mecklenburg-Vorpommern, sondern für ganz Deutschland zu setzen. „Wir müssen insgesamt die Kinder und Jugendlichen ernster nehmen und ihnen auf Augenhöhe begegnen. Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in einer Studie festgestellt, dass das Interesse an politischer Mitbestimmung bis zum Alter von 15 Jahren ansteigt, danach gibt es einen Bruch. Wir verlieren viele Jugendliche für die Ausgestaltung unserer Demokratie, auch weil sie vielerorts schlechte Erfahrungen mit Beteiligungsmodellen machen, die von den Erwachsenen als Pseudobeteiligung inszeniert werden. Das sollte uns zum Handeln auffordern und veranlassen, echte Beteiligungsmöglichkeiten gesetzlich zu verankern, beispielsweise durch die Absenkung des Wahlalters“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Eine Senkung des Wahlalters trägt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch dem veränderten Altersaufbau der Gesellschaft Rechnung. Seit einigen Jahren gibt es mehr Rentner als Kinder und Jugendliche. Mit dieser veränderten Struktur sind die Möglichkeiten der jungen Bevölkerung gesunken, ihre Interessen wahrzunehmen und durchzusetzen.

„Auch Minderjährige verfolgen gesellschaftliche Prozesse aufmerksam, fühlen sich jedoch zu einem großen Teil von den politischen Parteien nicht vertreten. Um die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker in politische Entscheidungsprozesse einzubinden, treten wir dafür ein, die Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen zunächst auf 16 Jahre und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abzusenken“ so Hofmann weiter.

Bei Kommunal- und Landtagswahlen haben bereits einige Bundesländer das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt und machen, wie die Ergebnisse der Wahlforscher zeigen, positive Erfahrungen. Gerade in Zeiten stetig sinkender Wahlbeteiligungen und einer Abkehr vieler Menschen vom Staat und seinen Institutionen muss die Beteiligung zu einem zentralen Element der Gestaltung von Politik und der Lebensumwelt werden. Kinder und Jugendliche müssen auch durch Wahlen die Möglichkeit haben, aktiv an der Gestaltung ihrer Lebenswelt teilzunehmen. Kinder und Jugendliche sind eigenständige Persönlichkeiten mit vielfältigen Fähigkeiten. Ihre Beteiligung und das Wahlrecht für diese Personengruppe ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft.

 

 

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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