Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die überparteiliche Initiative von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Kinderrechte in der Verfassung des Saarlandes zu verankern. „Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein großer Schritt in die richtige Richtung“, betont Uwe Ahlemeyer vom Deutschen Kinderhilfswerk in seiner Stellungnahme zur heutigen Anhörung im Landtag. „Allerdings geht dieser Entwurf an drei Stellen nicht weit genug. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes gehört auf jeden Fall das Recht auf Bildung, die Vorrangstellung des Kindeswohls und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Verfassungstext“ so Ahlemeyer weiter.
Deshalb schlägt das Deutsche Kinderhilfswerk vor, auf der Basis des vorgelegten Entwurfes folgende Regelung in die Verfassung des Saarlandes aufzunehmen: „Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit, auf Bildung, auf Entwicklung zur selbstbestimmungs- und verantwortungsfähigen Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung, den Schutz vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewalt sowie vor Vernachlässigung, schlechter Behandlung und Ausbeutung. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entspre¬chenden Weise be¬rücksichtigt. Staat und Gesellschaft stellen diese Rechte sicher, sorgen für eine Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen sie betreffenden Entscheidun¬gen und stellen für alle Kinder und Jugendlichen altersgerechte Lebensbedingungen sicher, die ihren Anlagen und Fähigkeiten entsprechen. Die wachsende Fähigkeit der Kinder und Jugendlichen zu selbständigem, verantwortlichem Handeln ist zu berücksichtigen.“
Die ausführliche Stellungnahme kann beim Deutschen Kinderhilfswerk unter kruse@dkhw.de angefordert werden.
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