Deutsches Kinderhilfswerk: Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung des Saarlandes ist wichtig und richtig

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die überparteiliche Initiative von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Kinderrechte in der Verfassung des Saarlandes zu verankern. „Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein großer Schritt in die richtige Richtung“, betont Uwe Ahlemeyer vom Deutschen Kinderhilfswerk in seiner Stellungnahme zur heutigen Anhörung im Landtag. „Allerdings geht dieser Entwurf an drei Stellen nicht weit genug. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes gehört auf jeden Fall das Recht auf Bildung, die Vorrangstellung des Kindeswohls und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Verfassungstext“ so Ahlemeyer weiter.

Deshalb schlägt das Deutsche Kinderhilfswerk vor, auf der Basis des vorgelegten Entwurfes folgende Regelung in die Verfassung des Saarlandes aufzunehmen: „Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit, auf Bildung, auf Entwicklung zur selbstbestimmungs- und verantwortungsfähigen Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung, den Schutz vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewalt sowie vor Vernachlässigung, schlechter Behandlung und Ausbeutung. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entspre¬chenden Weise be¬rücksichtigt. Staat und Gesellschaft stellen diese Rechte sicher, sorgen für eine Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen sie betreffenden Entscheidun¬gen und stellen für alle Kinder und Jugendlichen altersgerechte Lebensbedingungen sicher, die ihren Anlagen und Fähigkeiten entsprechen. Die wachsende Fähigkeit der Kinder und Jugendlichen zu selbständigem, verantwortlichem Handeln ist zu berücksichtigen.“

Die ausführliche Stellungnahme kann beim Deutschen Kinderhilfswerk unter kruse@dkhw.de angefordert werden.


Das Deutsche Kinderhilfswerk (www.dkhw.de), Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland, wurde 1972 in München gegründet. Als Initiator und Förderer setzt sich der gemeinnützige Verein seit über 30 Jahren für die Umsetzung der Rechte der Kinder in Deutschland ein.

Bitte helfen Sie:
Spendenkonto 333 11 11
Bank für Sozialwirtschaft
BLZ 100 205 00

Spenden können Sie aber auch unter www.dkhw.de oder in eine Spendendose in Ihrer Nähe.

Bei Rückfragen: Michael Kruse, Pressesprecher (030/30 86 93


Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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