Deutsches Kinderhilfswerk: Analyse zu Beteiligungsrechten von Kindern und Jugendlichen in aktualisierter Auflage

 

Die vom Deutschen Kinderhilfswerk in Berlin vorgelegte Broschüre „Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland – Eine Analyse der gesetzlichen Bestimmungen in den Bundesländern“ ist jetzt in einer aktualisierten Auflage erschienen. Schwerpunkte sind dabei das Wahlrecht für Kinder und Jugendliche, Beteiligungsrechte in den Kommunen, in Kindertageseinrichtungen und vor allem in der Schule. Aber auch Fragen der Förderung von Beteiligungsrechten und die Evaluierung der Umsetzung von Beteiligungsrechten werden betrachtet.

Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass die Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in Deutschland dringend ausgebaut werden müssen. Diese sind ein Flickenteppich und entsprechen nicht durchgängig den Standards, die nötig und möglich sind. Es liegt ein eklatanter Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention vor, die die Vorrangstellung des Kindeswohls, die Verwirklichung der Kinderrechte und die Berücksichtigung des Kindeswillens anerkennt. Bund und Länder sind aufgefordert, hier umgehend alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Dabei sind die Kommunen mit einzubeziehen, da bei der Beteiligung vor Ort die Herstellung eines Lebensweltbezugs für Kinder und Jugendliche unabdingbar ist.

Es kann aber auch festgestellt werden, dass es eine Vielzahl von positiven Beispielen in den Bundesländern gibt, wo die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf dem richtigen Weg ist. Diese zeigen klar und deutlich, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen keine Frage der Kassenlage, sondern vor allem eine Frage des politischen Willens des Gesetzgebers ist.

Die aktuelle Broschüre kann hier gedownloadet oder im Shop  bestellt werden.

Bei Rückfragen: Michael Kruse, Pressesprecher und Leiter Information und Öffentlichkeitsarbeit (Tel.: 030/308693-11, mail: kruse@dkhw.de)


Das Deutsche Kinderhilfswerk (www.dkhw.de), Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland, wurde 1972 in München gegründet. Als Initiator und Förderer setzt sich der gemeinnützige Verein seit über 35 Jahren für die Umsetzung der Rechte der Kinder in Deutschland ein.

Bitte helfen Sie: Spendenkonto 333 11 11, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00

Spenden können Sie aber auch unter www.dkhw.de oder www.chancen-spenden.de oder in die Spendendose in Ihrer Nähe

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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