Deutsches Kinderhilfswerk: Altersgrenzen beim Wahlrecht müssen abgesenkt werden

Zur Debatte im Thüringer Landtag über die Absenkung des Wahlalters erklärt Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes:

„Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Thüringer Landtag zur Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre. Für den Gesetzgeber besteht damit die Chance, ein wichtiges kinderpolitisches Signal zu setzen. Gerade in Zeiten stetig sinkender Wahlbeteiligungen und einer Abkehr vieler Menschen vom Staat und seinen Institutionen muss die Beteiligung zu einem zentralen Element der Gestaltung von Politik und der Lebensumwelt werden. Kinder und Jugendliche müssen auch durch Wahlen die Möglichkeit haben, aktiv an der Gestaltung ihrer Lebenswelt teilzunehmen. Kinder und Jugendliche sind eigenständige Persönlichkeiten mit vielfältigen Fähigkeiten. Ihre Beteiligung und das Wahlrecht für diese Personengruppe sind der Schlüssel zu einer demokratischen Gesellschaft.

Zahlreiche Studien belegen schon länger, dass auch Kinder und Jugendliche gesellschaftliche Prozesse aufmerksam verfolgen und sich gesellschaftlich engagieren. Viele fühlen sich jedoch nicht von den politischen Parteien vertreten. Kinder und Jugendliche wollen mitbestimmen, sind kompetent in eigener Sache und wollen zeigen, dass sie es auch können. Grundsätzlich begrüßt das Deutsche Kinderhilfswerk alle Formen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Diese Beteiligung darf nicht vor dem Wahlrecht Halt machen. Deshalb tritt das Deutsche Kinderhilfswerk dafür ein, die Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen zunächst auf 16 Jahre und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abzusenken.

Die Absenkung des Wahlalters muss einhergehen mit einer verstärkten Öffnung der Schulen sowie der Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe für die­ses Themenfeld. So wie Mitwirkungsinitiativen vor allem dort funktio­nieren, wo es eine Begleitung durch Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe gibt, sollte ein Wahlrecht für Kinder und Jugendliche zu einer Kultur der Demo­kratieerziehung führen, durch die die Legitimation unseres demokratischen Systems nachhaltig gestärkt wird.“


Bei Rückfragen: Uwe Kamp, Referent Kinderpolitik
Tel.: 030/308693-21, Mail: kamp @dkhw.de


Das Deutsche Kinderhilfswerk (www.dkhw.de), Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland, wurde 1972 in München gegründet. Als Initiator und Förderer setzt sich der gemeinnützige Verein seit über 35 Jahren für die Umsetzung der Rechte der Kinder in Deutschland ein.

Bitte helfen Sie: Spendenkonto 333 11 11, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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