Deutsches Kinderhilfswerk: Allen Flüchtlingskindern Familiennachzug ermöglichen

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert angesichts der heutigen Bundestagsdebatte zum Familiennachzug nachdrücklich an die Bundestagsabgeordneten, die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus zu beenden. „Die seit dem Asylpaket II geltenden Verschärfungen im Aufenthaltsgesetz schränken die Rechte von Flüchtlingskindern in Deutschland unzulässig ein. Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus widerspricht geltendem internationalem Recht und trifft Kinder besonders hart. Die derzeitige Rechtslage bedeutet für Familien subsidiär Geschützter eine Trennung auf viele Jahre“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Für fast alle unbegleiteten Flüchtlingskinder ist es derzeit unmöglich, ihre Eltern in die Bundesrepublik Deutschland nachzuholen. Die Aussetzung des Familiennachzugs ist für diese Kinder verbunden mit der ständigen Sorge um die zurückgebliebenen Eltern und Geschwister und hat somit sehr negative Auswirkungen auf das Einleben in ihrem Umfeld und ihre Integration. Deshalb appellieren wir eindringlich an alle Bundestagsabgeordneten, das international und grundgesetzlich geschützte Recht auf familiäres Zusammenleben auch für diese Flüchtlingskinder zu respektieren“, so Lütkes weiter.

In der Verwaltungspraxis kommt der nach dem Aufenthaltsgesetz in Härtefällen mögliche Familiennachzug bei Flüchtlingskinder mit subsidiärem Schutzstatus praktisch nicht zur Anwendung. Wenn Kinder aber mehrere Jahre zwangsweise ohne ihre Eltern aufwachsen müssen, ist das eine menschenrechtliche Katastrophe und widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls und dem Recht, nicht von den Eltern getrennt zu werden. Kinder, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, sind für ihr Wohl und ihre Integration auf einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Familienleben angewiesen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk wird zu den kinderrechtlichen Aspekten des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten in Kürze ein neues Rechtsgutachten veröffentlichen. Der Schwerpunkt dieses Gutachtens liegt auf den menschenrechtlichen Verpflichtungen, die sich aus dem Völkerrecht ergeben, vor allem aus der UN-Kinderrechtskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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