Deutsches Kinderhilfswerk: Alleinerziehende müssen stärker entlastet werden

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an die Bundesregierung und den Bundestag, Alleinerziehende stärker als bisher zu entlasten. Zahlreiche Studien wie zuletzt die der Bertelsmann Stiftung zeigen, dass Ein-Eltern-Familien schon lange keine Randerscheinung mehr sind – trotzdem werden sie vom Staat nicht ausreichend unterstützt. Gerade Frauen sind hier betroffen, auf wirksame Hilfe hoffen sie meistens vergebens. Dabei reicht das Drehen an einzelnen Stellschrauben der Familien- und Kinderförderung nicht aus, die Probleme müssen grundsätzlicher als bisher angegangen werden.

„Wir brauchen beispielswiese Änderungen beim Unterhaltsvorschuss. Dieser sollte den Mindestunterhalt abdecken und der Staat ist in der Pflicht schneller einzuspringen, wenn Eltern ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen. Außerdem ist es für Alleinerziehende wichtig, dass sie besondere Unterstützung bekommen, wenn die Kinder älter werden und die Aufwendungen für Bildung, Freizeit, kulturelle Aktivitäten und Persönlichkeitsentwicklung steigen. Aber gerade dann, nach Vollendung des 12. Lebensjahres, wird kein Unterhaltsvorschuss mehr gezahlt. Zudem sollte das Kindergeld nicht länger in voller Höhe vom Unterhaltsvorschuss abgezogen werden, sondern wie beim Unterhalt nur die Hälfte. Auch da, wo es Hilfsangebote für Alleinerziehende gibt, wie beispielsweise Kinderzuschlag und Wohngeld, gilt es Hürden abzubauen. Die Hilfen müssen bei vielen unterschiedlichen Stellen mit verschiedenen Fristen und Formularen beantragt werden. Das ist mit dem strapazierten Zeitbudget Alleinerziehender oftmals nur schlecht vereinbar“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag zum Antrag der Linksfraktion zur besseren Unterstützung von Alleinerziehenden durch den Ausbau des Unterhaltsvorschusses. „Insbesondere Alleinerziehende sind in den Blick der Familienförderung zu nehmen. Das Steuerrecht benachteiligt diese systematisch. Sie werden ähnlich besteuert wie Singles, während verheiratete Paare vom Ehegattensplitting profitieren können. Die Leidtragenden dieser Benachteiligung sind vor allem die Kinder. Wachsen sie in Armut auf, verschlechtern sich ihre Bildungschancen“ so Hofmann weiter.

Darüber hinaus ist es nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes an der Zeit, eine Anpassung des Steuer- und Abgabesystems sowie der sozialen Sicherungssysteme vorzunehmen, um die aktuell noch immer bestehende übermäßige Belastung von Familien endlich zu beenden. Unterstützung brauchen vor allem diejenigen, bei denen es finanzielle Probleme gibt und nicht diejenigen, die über das Ehegattensplitting und höhere Kinderfreibeträge schon seit langem von der Familienförderung profitiert haben. Zudem plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für ein Nationales Programm zur Bekämpfung der Kinderarmut. Kinderarmut kann nur effizient und nachhaltig bekämpft werden, wenn alle Maßnahmen zu diesem Zweck unter einem Gesamtkonzept verknüpft und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik.

 

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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