Das Land Berlin sorgt für Klarstellung in Sachen Kinderlärm

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin (LImSchG Bln), welches heute das Berliner Abgeordnetenhaus auf Initiative der Regierungskoalition aus SPD und DIE LINKE passiert hat.  Nun sind die anderen Bundesländer aufgefordert, das Signal aus Berlin aufzugreifen und das lautstarke Spiel von Kindern gesetzlich zu privilegieren.

„Nach der nun monatelangen Debatte in Bund und Ländern, die sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben, wie den vermehrten Klagen gegen Kindertagesstätten und spielenden Kindern im öffentlichen Raum zu begegnen ist, hat nun endlich ein Bundesland konkrete Maßnahmen ergriffen“, so Holger Hofmann, Spielraumexperte des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Seit der Föderalismusreform liegt die Zuständigkeit für sozialen Lärm bei den Ländern. Grundlage hierfür bietet § 23 II BlmSchG. „Der durch spielende Kinder erzeugte Lärm muss als sozial verträglich eingestuft und privilegiert werden. Kinder gehören in die Mitte der Gesellschaft, nicht hinter Lärmschutzwände“, so Holger Hofmann weiter.

Eine Bundesratsinitiative, welche zum Ziel hat, auch den auf Anlagen bezogenen Lärm im Bundesimmissionsschutzgesetz zu regeln, ist darüber hinaus richtig und wichtig. Der Zweck des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist es, den Bürger vor unzumutbarem Lärm zu schützen. Der einfachste Weg aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wäre im Bundes-Immissionsschutzgesetz festzustellen, dass spielende Kinder keine Immissionsquelle im Sinne dieses Gesetzes sind – so wie für Berlin nun festgelegt.

Bei Rückfragen: Michael Kruse, Pressesprecher und Leiter Information und Öffentlichkeitsarbeit (Tel.: 030/308693-11, mail: kruse@dkhw.de)


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